Kosten für einen rechtlichen Betreuer absetzen - hängt es vom GdB ab? 2023

3. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für einen rechtlichen Betreuer absetzen - hängt es vom GdB ab? 2023

Moin,
ich wollte in meiner Steuererklärung 2023 die Kosten einer gesetzlichen Betreuung absetzen. Diese hatte ich für ca 1 Jahr aufgrund gesundheitlicher Probleme und sie war 23 bereits beendet. Die Kosten mußte ich selbst tragen und hatte eine Ratenzahlung beantragt. Das wollte ich als außergewöhnliche Belastung absetzen, doch wurde im Steuerbescheid darauf nicht eingegangen. Jetzt mache ich einen Einspruch.
Dabei bin ich auf folgende unklare Info gestoßen (Hervorhebung meine):

"Aufwendungsersatz und Betreuervergütungen sowie dem Betreuten in Rechnung gestellte Gerichtskosten können wie folgt steuerlich berücksichtigt werden (OFD München vom 05.05.2997, DB 1997 S. 1205, OFD Frankfurt vom 05.09.1997, FR 1997 S. 966):
Hat der Betreuer ausschließlich Aufgabenkreise aus der Personensorge (z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge), sind die Zahlungen bei Behinderten zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Schon deshalb macht es bei Betreuungsübernahme Sinn zu prüfen, ob eine Anerkennung als Schwerbehinderter vorliegt, ggf. diese beantragen. "
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/index.php?title=Betreuungskosten_im_Steuerrecht&mobileaction=toggle_view_desktop

Ich habe GdB 30 und habe dafür den Pauschbetrag erhalten. Aber ich bin nicht schwerbehindert. Gilt mein GdB, oder gilt nur der GdB ab 50=Schwerbehinderung für mein Anliegen?

Hier wiederum steht gar nichts von einem Zusammenhang mit dem GdB...
"Aufwendungen für einen Betreuer/Vormund, der ausschließlich im Bereich der Personenfürsorge tätig wird, sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Übt ein Vormund/Betreuer sowohl Vermögens- als auch Personenfürsorge aus, ist die Vergütung im Schätzungswege in Betriebsausgaben/Werbungskosten einerseits und außergewöhnliche Belastung andererseits aufzuteilen. Vergütungen für einen ausschließlich zur Vermögensfürsorge bestellten Vormund/Betreuer sind keine außergewöhnliche Belastung, sondern Werbungskosten/Betriebsausgaben bei den mit dem verwalteten Vermögen erzielten Einkünften. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kann jedoch in Betracht kommen, wenn die Tätigkeit des Vormunds/Betreuers einer nur kurzfristigen Abwicklung des Vermögens oder der Verwaltung eines ertraglosen Vermögens dient."
https://www.haufe.de/id/beitrag/aussergewoehnliche-belastungen-abc-betreuungskosten-HI7283000.html

Hat jemand eindeutige Quellen hierzu oder einen Hinweis? Danke schonmal ind liebe Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Zitat (von go712098-50):
Gilt mein GdB, oder gilt nur der GdB ab 50=Schwerbehinderung für mein Anliegen?
Für den Abzug als agB ist eine Schwerbehinderung nicht notwendig. Warum die Quelle von Schwerbehinderung redet, wenn sich aus der dort genannten Verfügung der OFD Frankfurt dies gar nicht ergibt, ist mir nicht bekannt. Einige Sätze später heißt es zutreffend:
Zitat:
Nach einem gemeinsamen Erlass der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder liegen in den Fällen der rechtlichen Betreuung die Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für den Betreuer als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33 EStG vor, soweit es sich dabei nicht um Betriebsausgaben oder um Werbungskosten handelt.

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#2
 Von 
go712098-50
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Oki super Danke!
Aber warum hat das Finanzamt dann meine Angaben ignoriert? Was sollte ich in den Einspruch schreiben damit es auf jeden Fall akzeptiert wird, soll ich dieses Gerichtsurteil zitieren?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

Zitat (von go712098-50):
dieses Gerichtsurteil

Lesen und Verstehen: Erlass der obersten Finanzbehörden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von go712098-50):
Aber warum hat das Finanzamt dann meine Angaben ignoriert?


Hat es das denn? Steht wirklich nichts dazu in den Erläuterungen (die werden meiner Erfahrungen sehr oft nicht gelesen, daher die Nachfrage)? Lagen die Kosten sicher über dem zumutbaren Eigenanteil?

1x Hilfreiche Antwort

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