Kosten zur Sprachreise absetzbar ?

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)
Kosten zur Sprachreise absetzbar ?

Unsere Tochter wird im März knappe 3 Wochen London zwecks Spracherweiterung besuchen. Zur Zeit studiert sie BWL und um den meist geforderten Abschluss zu erreichen, wird sie dort einen 14 tägigen Schulischen Sprachkurs zeitgleich besuchen.
Können wir diese Schulkosten (knappe 600 €) absetzen. ? bzw, kann sie diese Kosten irgendwie auf später einreichen - es sind ja Kosten zu ihrer Weiterbildung.
Ihr Verdient liegt bei monatlich ca 250 €.(plus Kindergeld)
Da sie ja selber keine Steuererklärung mehr macht (kein steuerpflichtiges einkommen mehr) frage ich mich:kann sie diese Kosten später, wenn sie denn mal mehr verdient, diese noch irgendwie geltend machen ?
oder
können wir diese Kosten in unsere Steuererklärung geltend machen ?( Kind ist auf Steuerkarte wieder eingetragen)
Ein längerer Aufenthalt würde unser Budget sprengen- da sie im Sommer einen längeren Aufenthalt- english sprachig- plant.

Diese Sprachschule wird von den Unis empfohlen.
Wie ist das mit der Unterkunft, ist diese auch evtl absetzbar. ?

Lieben Gruß

-- Editier von muecke1401 am 05.12.2016 12:46

-- Editier von muecke1401 am 05.12.2016 12:48

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von muecke1401):
können wir diese Kosten in unsere Steuererklärung geltend machen ?( Kind ist auf Steuerkarte wieder eingetragen)


Nein, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt's dafür die Kinder- und Ausbildungsfreibeträge.


Zitat (von muecke1401):
bzw, kann sie diese Kosten irgendwie auf später einreichen - es sind ja Kosten zu ihrer Weiterbildung.


Nur wenn bereits eine Ausbildung (oder Erststudium) abgeschlossen wurde, dann können es vorgezogene Werbungskosten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Ohhh, danke :)

Ihre erste abgeschlossene Ausbildung hat sie hinter sich.
Dann hat sie 10 Monate gearbeitet und dann angefangen zu studieren.
d.h. für sie jetzt, Belege sammeln !
nach den Sprachreisen folgen noch 3 Semester, dann wird sie wohl fertig sein...

hab mal gegoogelt....

jetzt weiß ich ja wie das heißt....
da müssen wir mal sammeln.... alleine die Bücher.....

Danke

-- Editiert von muecke1401 am 05.12.2016 14:03

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.509 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen