Kostendeckelung beim Dienstwagen

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Kostendeckelung beim Dienstwagen

geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH möchte einen Firmenwagen anschaffen. Modell der Wahl ist Leasing, es soll ein junger Gebrauchter sein. Firmenintern ist alles durchgerechnet und passt; nun geht es noch um die Versteuerung der Privatnutzung.

Das Fahrzeug hat neu einen hohen Listenpreis (ca. 65000,- EUR), da es aber ein Jahreswagen ist und den höchsten Wertverlust schon hinter sich hat, sind die Leasingraten sehr attraktiv (ca. 300,- EUR netto). Unterhaltskosten, Versicherung und Sprit schlagen nochmals mit ca. 200,- EUR zu Buche.

Steuerberater sagt nun, die Kostendeckelung (500,- vs. 1%+0,03%-Regel) träfe nur bei Selbständigen zu, nicht aber bei angestellten GF der eigenen GmbH. Im Netz finde ich gegensätzliches. Was stimmt denn nun?

Gibt es andere Möglichkeiten (außer einem Fahrtenbuch), um an der ungeliebten 1%-Regel vorbeizukommen?

Die Begründung, den Neuwert des Fahrzeugs versteuern zu müssen, ist ja, dass ältere Fahrzeuge erhöhten Reparaturaufwand haben. Bei einem Jahreswagen, den ich zudem per erweiterter Werksgarantie über den gesamten Zeitraum garantiert ohne Reparaturkosten fahre, zieht das Argument ja eben nicht. Kann man da was drechseln?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
Die Begründung, den Neuwert des Fahrzeugs versteuern zu müssen, ist ja, dass ältere Fahrzeuge erhöhten Reparaturaufwand haben.


Warum sollte das die Begründung sein? Die tatsächliche begründung ist, dass das Verfahren einfach sein soll. Der Listenpreis des Neufahrzeuges ist sehr einfach zu ermitteln.

Wem das dadurch erzielte Ergebnis nicht passt, der kann in jedem Fall alternativ den tatsächlichen Privatanteil versteuern. Dazu müssen dann aber die Kosten detailliert erfasst werden und ein Fahrtenbuch geführt werden.

Wenn aber der tatsächliche Privatanteil versteuert wird, dann kann dieser in keinem Fall über den tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeuges liegen. Warum das bei einem angestellten GF der eigenen GmbH nicht gelten sollte, erschließt sich mir nicht.

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Bei Anwendung der Prozent-Methode (1% bzw. 0,03%) ist die Kostendeckelung anwendbar. Mir ist zumindest keine anderslautende Verwaltungsregelung bekannt. Der ArbN soll nicht mehr versteuern, als der ArbG als Aufwand hatte.

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