Krankheitskosten und Einkommensteuererklärung

4. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
Krankheitskosten und Einkommensteuererklärung

Hallo, vielleicht hat jemand ja eine Idee.

Meine Frau ist letztes Jahr Zusammengebrochen und es wurde Burn Out festgestellt. Der behandelnde Arzt hatte Psychotherapeutische Behandlung und eine Kur vorgeschlagen. Ein Psychologe war nur mit Warteliste zu erreichen und eine Kur wurde beim Erstantrag durch den Rententräger abgelehnt. Auch konnte / wollte die Krankenkasse nicht zur Besserung des Gesundheitszustandes beitragen. Anträge wurde abgelehnt oder zeitlich massiv verzögert.
Meine Frau hat dann kurzfristig einen einwöchigen Aufenthalt in einem Kloster gebucht. Es wurde hier gerade ein Burn Out Seminar abgehalten. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse wurde abgelehnt, da dieses Kloster nicht in den Verträge der KK eingebunden ist. Also wurde es privat gezahlt.
Dieser Aufenthalt wurde auch durch den behandelnden Arzt unterstützt.

In der Einkommensteuererklärung wurden diese Kosten für den Aufenthalt jetzt nicht berücksichtigt, da dieses Kurangebot des Klosters nicht ärztlich per Rezept verschrieben wurde. Wir haben noch zu unserem Wiederspruch, es wurden auch andere Sachen nicht berücksichtigt, eine Bescheinigung des Arztes für die Dringlichkeit beigefügt. Dieses Schreiben hat der behandelnde Arzt aufgrund unserer Anfrage in der letzten Woche ausgestellt und wir haben es dem Finanzamt zugesandt.
Jetzt kam ein Schreiben, das ein ärztliches Attest nur bei Datierung vor dem Kurbeginn, anerkannt werden kann.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen, vielleicht gibt es ja etwas wie es doch anerkannt werden kann.

Dann versucht man selber seinen gesundheitszustand zu verbessern und es geht wenigstens finanziell nach hinten los.

Schönen Abend und Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV muss die Bescheinigung VOR Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein. Das ist eine klare gesetzliche Regelung, die keinen Auslegungsspielraum zulässt.

-- Editiert Tehlerfeufel am 04.08.2013 19:20

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