Hallo,
Angenommen ich habe ein Haus mit 4 Schlafzimmern erworben (mittels Finanzierung) und möchte die übrigen 3 Schlafzimmer vermieten. Steht es mir zu den Kredit in der Steuererklärung geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Kredit steuerlich geltend machen
25. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2018 | 17:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kredit steuerlich geltend machen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Februar 2018 | 17:14
Von
Status: Junior-Partner (5108 Beiträge, 1220x hilfreich)
Die Zinsaufwendungen aus dem Darlehen könnten anteilig absetzbar sein, wenn sie die drei Zimmer vermieten.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Februar 2018 | 17:29
Von
Status: Junior-Partner (5108 Beiträge, 1220x hilfreich)
Wegen der Möglichkeit habe ich bewusst auf eine Qualifizierung als Werbungskosten verzichtet. :-)
Unabhängig von der Einkunftsart bliebe es aber doch eine Vermietung und die Zinsen abziehbar?!
Und jetzt?
Schon
276.413
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten