Ich kaufte vor einigen Jahren ein Dreifamilienhaus, zwei Wohnungen vermietet, die dritte eigengegenutzt.
Die Abschreibung der Kredite wurde bisher immer entsprechend der qm des eigengenutzten zum vermieteten Wohnraums vorgenommen. Es wurde unterstellt, dass ich Kredite gleichmäßig für Vermietung und Eigennutzung verwendet habe.
Jetzt hörte ich von einem Urteil eines OLG, dass diese Praxis in Frage stellt, und durchaus zulässt, daß Eigenmittel nur für den selbstgenutzten Teil, Kredite aber für die Vermietung verwendet werden.
Das Problem ist: ich finde das Urteil nicht; es muß von Anfang des Jahres sein. Wer kann helfen?
Kredite in der Baufinanzierung
3. Oktober 2005
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Frage vom 3. Oktober 2005 | 17:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2005 | 12:13
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 47x hilfreich)
Vielleicht kommen Sie hiermit weiter:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990676.HTM
Gruß Miledy
#2
Antwort vom 4. Oktober 2005 | 12:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank, Miledy. Es muß aber noch ein neuereres Urteil aus diesem Jahr zu einem ähnlichen Sachverhalt geben, und das suche ich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2005 | 14:01
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Habe gleiches Problem demnächst, tausend Dank an alle, die uns das Urteil nennen können.
-----------------
"Chylla"
#4
Antwort vom 7. Oktober 2005 | 12:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe einen Hinweis gefunden!
http://www.lbs.de/bayern/service/infomaterial/steuernrecht/112005
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