Künstler Verheiratet auf Steuerklasse 5

18. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
ThomasW01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Künstler Verheiratet auf Steuerklasse 5

Hallo zusammen, bin Neuling in diesem Forum und habe eine Frage.

Ich bin verheiratet und habe beim Finanzamt eine Künstlerische Tätigkeit angemeldet. Ich zeichne Portraits. Meine Frau ist Angestellte auf Steuerklasse 3. Ich bin Student und habe noch einen Mini-Job.

Solange ich nur bis 400 Euro verdiene muss meine Frau keine Steuern zurückzahlen aber wie ist es jetzt wenn ich als Selbstsändiger Künstler gemeldet bin, kann es sein das wir jetzt Steuern nahzahlen müssen. In meiner Künstlerischen Tätigkeit habe ich auch keine Gewinne erzielt.

Danke


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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasW01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Was ist das für eine Frage :-) . Ich habe diese Tätigkeit angemeldet damit ich ganz Offiziel Werbung dafür machen kann, sprich Website, Flyer, Anzeigen und damit ich mit dem Finanzamt keine Probleme bekomme. Nun ist ein Jahr um und ich habe ein kleines Minusgeschäft gemacht. Als ob man sowas vorhersehen könnte ob eine Selbständigkeit gut läuft oder nicht.

Seit diesem Jahr ist meine Frau auf Steurklasse 3 und ich 5 und wenn ich keine Gewinne erziele und dann noch Steuerliche Nachteile dadurch habe weil ich Selbständig bin würde ich es wieder abmelden.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Solange Du keine Gewinne erzielst, ist eine Steuernachzahlung nicht zu befürchten. Eine Steuerkarte benötigst Du für Deine Tätigkeit übrigens nicht, so dass Deine Steuerklasse keine Rolle spielt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasW01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ist das also so, dass meine Tätigkeit nichts mit dem Jährlichen Steuersatz zutun hat und ich nur ein Prozentsatz meiner Einnahmen an das Finanzamt zahlen muss falls ich Gewinne erbringe ?

Danke


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Grundsätzlich müssen erst einmal nur Gewinne versteuert werden. Verluste können sogar zu Steuererstattungen führen, sofern das Finanzamt Deine Tätigkeit nicht als Liebhaberei einstuft.

Die auf den Gewinn erhobenen Steuern können auch nicht höher sein als der Gewinn selbst. Im Extremfall, d.h. Euer gemeinsames Einkommen liegt über 500.000€ fällt auch auf Deinen Gewinn der Spitzensteuersatz von 45% an, d.h. Du musst 45% Deines Gewinnes an das Finanzamt abführen.

Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 30.000€ liegt die Steuer für einen zusätzlichen Euro Gewinn bei ca. 25%.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ThomasW01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für schnellen Antworten. Hat mir weiter geholfen.



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