Künstlerstipendium als Einkommen angerechnet

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
fb431160-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Künstlerstipendium als Einkommen angerechnet

Guten Abend,

ich habe eben meinen Steuerbescheid für 2021 bekommen und war überrascht darüber, dass mir ein Stipendium als Einkommen für selbstständige Tätigkeit angerechnet wurde. Das Stipendium ist aus öffentlicher Hand. Nun habe ich gelesen, dass bei einer verpflichtenden Gegenleistung ein Stipendium nicht mehr steuerfrei ist. Ich stolpere über den Begriff verpflichtende Gegenleistung und finde keine genaue Definition dafür. Bei meinem Stipendium handelt es sich um ein Schreibvorhaben. Ich musste nach acht Monaten einen Tätigkeitsbericht abgeben und darüber berichten, wie mein Vorhaben läuft, allerdings wurde nie von mir verlangt, etwas zu veröffentlichen, einen Vortrag zu halten, Geld damit zu verdienen etc.

Ist ein Tätigkeitsbericht schon eine verpflichtende Gegenleistung? Ich werde das wohl auch noch mal mit meinem Anwalt besprechen, aber irgendwie lässt es mir für das Wochenende keine Ruhe. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7230 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat (von fb431160-87):
Ist ein Tätigkeitsbericht schon eine verpflichtende Gegenleistung?


Für mich ja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb431160-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hier liest es sich so, als ginge es bei der verpflichtenden zu erbringenden Leistung wirklich um die künstlerische Tätigkeit an sich.

"Nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. b EStG darf der Empfänger des Stipendiums nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet sein. Das Stipendium soll uneigennützig vergeben werden; dies ist der Fall, wenn die Ergebnisse einer Forschungsaufgabe der Allgemeinheit durch Veröffentlichung zugänglich zu machen sind. Eine geringfügige Gegenleistung, wie z. B. die Überlassung einiger Exemplare der veröffentlichten, geförderten Forschungsarbeit ist ebenfalls unschädlich. Hat der Empfänger jedoch eine bestimmte Arbeitnehmertätigkeit auszuführen oder eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit im Auftrag des Gebers anzufertigen, so liegt ein schädliches Austauschverhältnis vor.."

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-3-nr44-stipendien-5-keine-schaedliche-gegenleistung_idesk_PI42323_HI9157131.html

Aber mal schauen. Im Fließtext zum Bescheid wird auch nicht darauf eingegangen, warum das Stipendium als Einkommen angerechnet wird, obwohl ich es in den steuerfreien Bereich geschrieben habe. Ich versuche es auf jeden Fall mit einem Widerspruch. Für weitere Meinungen bin ich natürlich trotzdem dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ohne genaue Kenntnisse der Anforderungen des Stipendiums wird Dir hier keiner weiterhelfen können.
Da wäre der genaue Wortlaut der Vereinbarung notwendig.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2370 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von fb431160-87):
war überrascht darüber, dass mir ein Stipendium als Einkommen für selbstständige Tätigkeit angerechnet wurde.
Es liegt wohl offenbar keine bzw. eine "negative" Bescheinigung des FA des Stipendiumsgebers vor, R3.44 Sätze 1+2 EStR.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von fb431160-87):
obwohl ich es in den steuerfreien Bereich geschrieben habe.


Wie ist das gemeint, also wo genau hast Du das eingetragen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.994 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen