Guten Abend,
ich habe eben meinen Steuerbescheid für 2021 bekommen und war überrascht darüber, dass mir ein Stipendium als Einkommen für selbstständige Tätigkeit angerechnet wurde. Das Stipendium ist aus öffentlicher Hand. Nun habe ich gelesen, dass bei einer verpflichtenden Gegenleistung ein Stipendium nicht mehr steuerfrei ist. Ich stolpere über den Begriff verpflichtende Gegenleistung und finde keine genaue Definition dafür. Bei meinem Stipendium handelt es sich um ein Schreibvorhaben. Ich musste nach acht Monaten einen Tätigkeitsbericht abgeben und darüber berichten, wie mein Vorhaben läuft, allerdings wurde nie von mir verlangt, etwas zu veröffentlichen, einen Vortrag zu halten, Geld damit zu verdienen etc.
Ist ein Tätigkeitsbericht schon eine verpflichtende Gegenleistung? Ich werde das wohl auch noch mal mit meinem Anwalt besprechen, aber irgendwie lässt es mir für das Wochenende keine Ruhe. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Künstlerstipendium als Einkommen angerechnet
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatIst ein Tätigkeitsbericht schon eine verpflichtende Gegenleistung? :
Für mich ja
Also hier liest es sich so, als ginge es bei der verpflichtenden zu erbringenden Leistung wirklich um die künstlerische Tätigkeit an sich.
"Nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. b EStG darf der Empfänger des Stipendiums nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet sein. Das Stipendium soll uneigennützig vergeben werden; dies ist der Fall, wenn die Ergebnisse einer Forschungsaufgabe der Allgemeinheit durch Veröffentlichung zugänglich zu machen sind. Eine geringfügige Gegenleistung, wie z. B. die Überlassung einiger Exemplare der veröffentlichten, geförderten Forschungsarbeit ist ebenfalls unschädlich. Hat der Empfänger jedoch eine bestimmte Arbeitnehmertätigkeit auszuführen oder eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit im Auftrag des Gebers anzufertigen, so liegt ein schädliches Austauschverhältnis vor.."
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-3-nr44-stipendien-5-keine-schaedliche-gegenleistung_idesk_PI42323_HI9157131.html
Aber mal schauen. Im Fließtext zum Bescheid wird auch nicht darauf eingegangen, warum das Stipendium als Einkommen angerechnet wird, obwohl ich es in den steuerfreien Bereich geschrieben habe. Ich versuche es auf jeden Fall mit einem Widerspruch. Für weitere Meinungen bin ich natürlich trotzdem dankbar.
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Ohne genaue Kenntnisse der Anforderungen des Stipendiums wird Dir hier keiner weiterhelfen können.
Da wäre der genaue Wortlaut der Vereinbarung notwendig.
Es liegt wohl offenbar keine bzw. eine "negative" Bescheinigung des FA des Stipendiumsgebers vor, R3.44 Sätze 1+2 EStR.Zitatwar überrascht darüber, dass mir ein Stipendium als Einkommen für selbstständige Tätigkeit angerechnet wurde. :
taxpert
Zitatobwohl ich es in den steuerfreien Bereich geschrieben habe. :
Wie ist das gemeint, also wo genau hast Du das eingetragen?
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