Kunden werben Kunden absetzen

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Efti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunden werben Kunden absetzen

Hallo, ich hätte noch eine Frage zum Thema absetzen von der Steuer.
Und zwar habe ich ein Mietregal Geschäft (kurz erklärt: Kunde kommt zu mir mietet ein Regal stellt seine Sachen die er verkaufen möchte mit seinem eigen preis ins regal und ich verkaufe es für Ihn) und biete den Kunden an wnn sie mir neue Kunden bringen das Sie 1 Woche kostenlos dazu bekommen. Meine Frage währe jetzt kann ich den Betrag den ich durch die kostenlose Woche verliere von der Steuer absetzen.

Liebe grüße Efti

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Mal kurz überlegen.
Du bekommst sagen wir 100 Euro in der Woche für so ein Regal.
Wenn Dir jetzt jemand einen neuen Kunden bringt, dann bekommst Du eine Woche nichts.
Du hast in der Woche also auch keine 100 Euro Einnahmen, die Du versteuern musst.
Du möchtest jetzt aber diese 100 Euro fehlende Einnahmen noch einmal aus Ausgaben ansetzen.

Wenn ich das so richtig verstanden habe ist die Antwort Nein.

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#2
 Von 
Efti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So gesehen würde ich dir Recht geben. Aber ich erbringe ja die Leistung trotzdem für die ich im Normalfall 100€ bekommen würde und damit habe ich einen Verlust. Oder anders gesagt wenn ich den Kunden einen Gutschein schenken würde über 100€ für eine Vermietung könnte ich den Gutschein den absetzen?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Ich könnte meine leerstehende Garage für monatlich 50 € vermieten. Mache ich aber nicht. Kann ich jetzt 600 € absetzen?
Sie machen doch schon die Raumkosten gewinnmindernd geltend...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
Efti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok habe eine Lösung gefunden obwohl ich anscheinend das Steuerrecht nicht verstanden habe.
Aber bevor ich die Lösung schreibe eine kleine Anmerkung zum Thema mit der Garage.
In diesem Falle wird ja die Garage vermietet und zwar kostenlos weil man mir einen neuen Mieter empfohlen hat und somit habe ich zumindest für den kurzen Zeitraum nicht die Möglichkeit die Garage für Geld was ich auch bekomme zu vermieten.
Versteht mich nicht falsch, ich bin meinen Kunden sehr dankbar dafür das sie mir neue Kunden bringen und natürlich habe ich im Endeffekt mehr Geldeinnahmen als Verlust.
Dennoch denke ich ist es normal das man versucht soweit es legal ist seine Steuer zu vermindern, oder?

So nun zu meiner Lösung.
Den Gutschein kann ich als Provision absetzen. Der haken an dieser Lösung ist das man das mit dem Kunden abklären muß ob er damit einverstanden ist und auch nicht über die 256€ im Jahr kommt. Nach § 22 Abs. 3 EStG sind Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen bis zu 256 € im Jahr steuerfrei, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gehören.

Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein setze ich natürlich sein Mietgutschein nicht von der Steuer ab.

Ich danke trotzdem für eure Kommentare und den Ansporn den ich davon bekommen habe doch eine legale Lösung dafür zu bekommen.

Liebe Grüße Efti

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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Ok habe eine Lösung gefunden obwohl ich anscheinend das Steuerrecht nicht verstanden habe.
Zumindest dem zweiten Teil der Aussage kann man vorbehaltlos zustimmen.
Zitat:
Den Gutschein kann ich als Provision absetzen.
Welchen Gutschein, welche Provision? Ob Sie dem Kunden mündlich mitteilen, dass er seinen Kram kostenlos für eine Woche in ihr Regal stellen kann oder ob Sie ihm das in goldenen Buchstaben auf himmelblauem Papier mitteilen ist doch vollkommen egal.
Ich nehme mal an, dass Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 durch EÜR ermitteln. Eine Ausgabe im steuerlichen Sinne haben Sie dann, wenn Sie einen Abfluß in Geld oder Geldeswert haben. Wie Ihnen (anscheinend vergeblich) bereits erklärt wurde, können Sie den Verzicht auf eine Einnahme nicht nochmal als Ausgabe ansetzen.
Außerdem bekommt der Kunde keine Provision, sondern ein wertloses Stück Papier (dessen Kosten können Sie übrigens als Ausgabe ansetzen). Eine Provision bekommt man als Entgelt für eine erbrachte Leistung? Welche Leistung hat Ihr Kunde an an Sie erbracht? Richtig, gar keine. Wenn er seinen Kram in Ihr Regal stellen darf, erbringen Sie eine Leistung an den Kunden.
Zitat:
Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein setze ich natürlich sein Mietgutschein nicht von der Steuer ab. Ich danke trotzdem für eure Kommentare und den Ansporn den ich davon bekommen habe doch eine legale Lösung dafür zu bekommen.
Ihre Lösung ist nicht legal, sondern in vollkommener Unkenntnis der Rechtslage erdachter Blödsinn.

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#7
 Von 
Efti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich bin ja nicht volkommen unbelehrbar.
Hätte da noch eine Frage die dazu passt. Kunde A bringt mir einen neuen Kunden Y der bei mir ein Regal mietet (erbrachte Leistung von Kunden A) und ich gebe Kunden A als Vermittlungsprovision (da er mir einen neuen Kunden vermittelt hat?) 10€. Darf ich dann dieses als Provision absetzen?

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1501x hilfreich)

An Kunden gezahlte Provisionen für die Werbung von Neukunden können selbstverständlich als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Man gibt also nicht einfach dem Kunden ein Regal für X Tage zur freien Nutzung, sondern man zahlt dem Kunden eine Provision von Y Euro für die Neukundenwerbung. Diese Y Euro entsprechen dem Mietpreis für X Tage Regalmiete.

Die Y Euro sind abzugsfähig. Nur: es fehlt dafür der Mietpreis für X Tage Regalmiete. Die Rechnung ist unterm Strich mithin plus/minus Null.

Was man so aber nicht einfachen machen kann: den kalkulatorischen Wert für X Tage Regalmiete eines Regals, das man kostenlos vergibt, als Betriebskosten absetzen.

-- Editiert von eh1960 am 30.08.2017 17:32

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Efti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Was man so aber nicht einfachen machen kann: den kalkulatorischen Wert für X Tage Regalmiete eines Regals, das man kostenlos vergibt, als Betriebskosten absetzen.

Das habe ich mittlerweile auch verstanden auch wenns etwas länger gedauert hat. Danke nochmal an alle die vorher es versucht mir zu erklären.

Zitat (von eh1960):
Die Y Euro sind abzugsfähig. Nur: es fehlt dafür der Mietpreis für X Tage Regalmiete. Die Rechnung ist unterm Strich mithin plus/minus Null.

Da ich nicht das Problem habe das ich großartig leerstehnde Regale habe wird es mir wohl mehr bringen eine pauschale Provision an werbende Kunden auszahle die ich von der Steuer absetzen kann anstatt auf die Mieteinnahmen vom Regak zu verzichten die ich nicht von der Steuer absetzen kann.

Nochmals vielen dank für die Erklärungen und die Geduld

Liebe grüße Efti

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Efti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Sie haben es nicht so richtig verstanden.

im jetzigen Fall haben Sie 100,-- weniger im Portemonnaie, die darauf zu zahlende ESt betrüge z.B. 25,--: also haben Sie nur 75,-- weniger!

Wenn Sie ein Regal für 0,-- vermieten, haben Sie Ihr Portemonnaie noch "voll" - es fehlen keine 75,--!

E.


Mit der Rechnung geb ich Ihnen volkommen recht.

Aber das Modell was ich einsetzen möchte ist das der Kunde Pauschall 100€ als Tipprovision (oder Werbeprovision) bekommt.
Damit habe ich 75€ weniger in der tasche wie Sie geschrieben haben. Aber da das Regal in der Woche 200€ kostet habe ich im endeffekt mehr. (Natürlich kostet kein Regal bei mir 200€ soll nur als Beispiel dienen.

Die höhe der Provision wird ein Pauschalbeitrag von 5€ sein und ein kompletts Regal kostet 20€ die Woche.
Und da ich keine Leerstände habe (eher genau das gegenteil) lohnt es sich für mich doch eher das Regal für 24€ zu vermieten und dafür 5€ in bar aus zu zahlen als die 5€ zu Sparen und dafür aber auf 24€ Miete zu verzichten.

Zumindest hoffe ich das ich diesmal vernüftig nachgedacht habe und nicht wieder blödsinn schreibe.

Liebe grüße Efti

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