Kundenstamm / Abschreibung?

26. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)
Kundenstamm / Abschreibung?

Ich bräuchte mal einige Infos zu Abschreibungen auf immaterieller WG.

Wie sieht es aus, ein Kundenstamm, den eine Praxis übernimmt, wird an den Vorinhaber der Praxis ausgelöst. Z.B. für 8.000 EUR.
Dieses wird sozusagen als Firmenwert in die Anlagenbuchhaltung übernommen.
Wie verhält es sich aber mit der Abschreibung? Ist das zulässig und wenn ja, auf wie viel Jahre? Vielleicht mal Gesetzesgrundlage mit angeben.
Danke schon mal für Antworten.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Bei Freiberuflern Verhandlungssache...

1x Hilfreiche Antwort

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