Ich bräuchte mal einige Infos zu Abschreibungen auf immaterieller WG.
Wie sieht es aus, ein Kundenstamm, den eine Praxis übernimmt, wird an den Vorinhaber der Praxis ausgelöst. Z.B. für 8.000 EUR.
Dieses wird sozusagen als Firmenwert in die Anlagenbuchhaltung übernommen.
Wie verhält es sich aber mit der Abschreibung? Ist das zulässig und wenn ja, auf wie viel Jahre? Vielleicht mal Gesetzesgrundlage mit angeben.
Danke schon mal für Antworten.
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Kundenstamm / Abschreibung?
26. Mai 2010
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Frage vom 26. Mai 2010 | 17:09
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Kundenstamm / Abschreibung?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2010 | 21:27
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. Mai 2010 | 19:25
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
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