Hallo,
ich hatte in diesem Jahr über zwei Monate Kurzarbeitergeld (als Angestellter).
Dies wird in Z. 15 der Lohnsteuerbescheinigung (für 2020) ja eigens ausgewiesen.
Ich weiß zwar, wo ich es in die Steuererklärung eintragen kann, frage mich aber, ob es dann (in diesem Falle Elster-Formular) automatisch vom Bruttoarbeitslohn abgezogen wird. Denn der Bruttoarbeitslohn enthält ja das Kurzarbeitergeld.
Intuitiv würde ich zunächst den Betrag X für das Kurzarbeitergeld in die Steuererklärung aufnehmen,
dann aber in die Steuererklärung nicht den ganzen Bruttolohn (lt. Z. 3 der Lohnsteuerbescheinigung) angeben, sondern der Bruttolohn minus Betrag X.
Aber irgendwas sagt mir, dass ich mich täusche und es nicht verstehe.