Hallo, keine Steuerberatung und keine Rechtsfrage, vielmehr eine Frage zum Ablauf.
Wir haben zu dritt eine Wohnung geerbt, die nun vermietet wird. Da die Einnahmen ja irgendwie versteuert werden müssen, habe ich eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte ausgefüllt und dem Finanzamt eingereicht. Also eigentlich ist das ja nur eine normale Anlage V, sprich Mieteinnahmen abzüglich sämtlicher Werbungskosten und Abschreibungen und was da am Ende hängen blieb, soll zu je 1/3 auf die steuerpflichtigen Mitglieder der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden.
Die Wohnung ist in Landkreis A, ich wohne in Landkreis B. Die gesonderte Feststellung musste im Finanzamt des Landkreises der Wohnung, also Landkreis A eingereicht werden. Jetzt bekomme ich vom Finanzamt aus Landkreis B einen Schrieb, in dem mir mitgeteilt wurde, dass für die gesonderte und einheitliche Feststellung eine neue Steuernummer zugeteilt wurde.
Was fange ich jetzt damit an? Ich dachte, dass ich als Antwort auf die Feststellung einen Bescheid erhalte, in dem steht, welchen Betrag ICH aus den Einnahmen aus der Erbengemeinschaft in meiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Stattdessen habe ich jetzt nur eine Steuernummer? Müsste da noch irgendwas in Richtung Bescheid kommen oder was wird da jetzt von einem erwartet?
Kurze Frage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
28. Juni 2023
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Frage vom 28. Juni 2023 | 20:38
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurze Frage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
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#1
Antwort vom 28. Juni 2023 | 20:55
Von
Status: Master (4590 Beiträge, 1093x hilfreich)
Im manchen Bundesländern wechselt der sogenannte Steuerbezirk und man hält auch eine persönliche neue Steuernummer.
Und jetzt?
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