Ich hätte einige Fragen, die ich mit Hilfe der Forumssuche nicht beantwortet bekomme.
1.Zinseinkünfte aus Anleihen, die bei einer Ausländischen Bank deponiert sind (Chicago).
Bin UBE-pflichtig, möchte wissen ob die Zinseinkünfte steuerfrei sind.
2.Verkauf einer Eigentumswohnung nach 13 Jahren mit Gewinn.
Steuerfrei?
Ich weiss nämlich nicht ob §23 I Nr.1 zutriff, weil dort von Grundstücken die Rede ist.
3. Verdienst 13.000€ , Ausgaben für Studium 6.000€.
Es handelt sich um ein Erststudium, Ausgaben für Bücher, Studiengebühren...
Sonderausgaben oder Werbungskosten?
4. Zahlung von 2.000€ für Büromaterialien wurde im Januar 2006 bezahlt, die Rechnung ist von Dez 2005.
Selbstständige Arbeit nach §18 ist gegeben.
Werden die 2000 von den Einkünften in 2006 abgezogen? oder in 2005?
Ich weiss das sind einige Fragen.
Vielen Dank schon mal
Marco
Kurze Fragen
9. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2006 | 13:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2006 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (48965 Beiträge, 17238x hilfreich)
zu 1.: Auch Zinsen, die im Ausland bei einer von einer ausländischen Bank bezogen werden musst Du angeben.
Was heißt 'UBE-pflichtig'?
zu 2.: Auch der Verkauf einer Eigentumswohnung ist ein Grundstücksgeschäft.
zu 3.: Ausgaben für ein Erststudium sind bis zu einer Höhe von 4.000€ als Sonderausgaben absetzbar.
zu 4.: Es gilt der Zahlungstermin. Die Ausgaben gehören also nach 2006.
#2
Antwort vom 9. Oktober 2006 | 15:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
UBE-pflichtig = unbeschränkt einkommenspflichtig.
Vielen Dank @hh , das heisst also die Zinsen sind nicht steuerfrei? Sprich, Einkünfte aus Kapitaleinlage EstG §20 ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2006 | 16:39
Von
Status: Unbeschreiblich (48965 Beiträge, 17238x hilfreich)
Ja, die genannten Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalerträgen nach § 20 EStG .
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