Hallo,
Ich finde auf meinem Bescheid nicht die Berücksichtigung der Pflegepauschale und der Behindertenpauschale.
Daher kann ich nicht nachvollziehen ob die bei den Pauschalen zum Abzug der Steuerlast geführt haben.
Die Pflegepauschale ist bei der Pflegeperson eingetragen (Ehemann) die Behindertenpauschale bei mir (Ehefrau)
Bevor ich einen Widerspruch veranlasse möchte ich sicherheitshalber mal hier nachfragen, wie ich das rausbekomme oder eben ob das FA schriftlich darauf eingehen muß, im Bescheid.
L-Steuerbescheid- wo finde ich was
Hallo,
der Behinderten-Pauschbetrag gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen, wobei es diesem besonderen Fall keine zumutbare Eigenbelastung gibt.
im Bescheid findest du eine Zeile "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen", direkt da drüber sollte der Behindertern-Pauschbetrag auftauchen.
Pflegepauschale kann ich leider nicht sagen, ich hab' keinen solchen Bescheid vorliegen.
Stefan
Zitat :der Behinderten-Pauschbetrag gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen, wobei es diesem besonderen Fall keine zumutbare Eigenbelastung gibt.
eben. Richtig eingetragen habe ich das. Und muß das FA das nicht irgendwie erklären, daß es den Betrag anerkannt hat ? Und wie kann ich das nachrechnen. Einfach vom Einkommen abziehen und die Summe entspricht dann die zu versteuernde? Wie kann ich das sonst überprüfen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und muß das FA das nicht irgendwie erklären, daß es den Betrag anerkannt hat ? Was haben Sie denn an "im Bescheid findest du eine Zeile "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen", direkt da drüber sollte der Behindertern-Pauschbetrag auftauchen." nicht verstanden?
Einfach vom Einkommen abziehen und die Summe entspricht dann die zu versteuernde? Wenn Sie auch sonst alles korrekt abziehen, also Sonderausgaben, Werbungskosten/Werbungskostenpauschale usw., dann schon. Einfacher wäre es vermutlich, Ihren Steuerbescheid hier mal anonymisiert einzustellen.
-- Editiert von User am 20. Juni 2025 18:28
-- Editiert von User am 20. Juni 2025 18:28
Hallo,
Natürlich, eben unter "Außergewöhnliche Belastungen".Zitat:eben. Richtig eingetragen habe ich das. Und muß das FA das nicht irgendwie erklären, daß es den Betrag anerkannt hat ?
Und das mit der zumutbaren Belastung hatte ich erwähnt, weil es in deinem Fall auch nicht wegen "zu wenig" entfallen kann (der Standardfall bei solchen Fragen).
Und du hattest ja auch gefragt wo im Bescheid du das finden kannst. Und das eben die Zeile direkt über "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen"; fett oben drüber steht auch noch "Außergewöhnliche Belastungen".
Eigentlich musst du selber gar nichts rechnen, das macht doch das Finanzamt. Und es schreibt die Rechnung sogar auf den Bescheid drauf, da kann man fast jeden Schritt sehen (oder eben nicht - dann ist es nicht anerkannt worden, dazu sollte sich etwas in den Erläuterungen finden lassen, etwa dass Belege fehlen).Zitat:Und wie kann ich das nachrechnen. Einfach vom Einkommen abziehen und die Summe entspricht dann die zu versteuernde?
Wenn du selber rechnen willst dann sollte das schon mit einer Steuersoftware sein. Dort kannst du einfach mal die Behinderung weglassen und dir die Berechnung anschauen bzw. mit der aus dem Bescheid vergleichen.
Stefan
Und natürlich kann es auch sein, dass das FA den Pflegepauschbetrag nicht berücksichtigt hat und man ihn deswegen nicht findet.
Dann schaut man unter „Erläuterungen" nach, ob es eine Erklärung für die Nichtberücksichtigung gibt.
Und dann kann es noch den Fall geben, dass das FA den Pflegepauschbetrag einfach übersehen oder vergessen hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten