L-Steuerbescheid- wo finde ich was

20. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 6x hilfreich)
L-Steuerbescheid- wo finde ich was

Hallo,
Ich finde auf meinem Bescheid nicht die Berücksichtigung der Pflegepauschale und der Behindertenpauschale.
Daher kann ich nicht nachvollziehen ob die bei den Pauschalen zum Abzug der Steuerlast geführt haben.
Die Pflegepauschale ist bei der Pflegeperson eingetragen (Ehemann) die Behindertenpauschale bei mir (Ehefrau)
Bevor ich einen Widerspruch veranlasse möchte ich sicherheitshalber mal hier nachfragen, wie ich das rausbekomme oder eben ob das FA schriftlich darauf eingehen muß, im Bescheid.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

der Behinderten-Pauschbetrag gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen, wobei es diesem besonderen Fall keine zumutbare Eigenbelastung gibt.

im Bescheid findest du eine Zeile "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen", direkt da drüber sollte der Behindertern-Pauschbetrag auftauchen.

Pflegepauschale kann ich leider nicht sagen, ich hab' keinen solchen Bescheid vorliegen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
der Behinderten-Pauschbetrag gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen, wobei es diesem besonderen Fall keine zumutbare Eigenbelastung gibt.

eben. Richtig eingetragen habe ich das. Und muß das FA das nicht irgendwie erklären, daß es den Betrag anerkannt hat ? Und wie kann ich das nachrechnen. Einfach vom Einkommen abziehen und die Summe entspricht dann die zu versteuernde? Wie kann ich das sonst überprüfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34495 Beiträge, 17815x hilfreich)

Und muß das FA das nicht irgendwie erklären, daß es den Betrag anerkannt hat ? Was haben Sie denn an "im Bescheid findest du eine Zeile "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen", direkt da drüber sollte der Behindertern-Pauschbetrag auftauchen." nicht verstanden?
Einfach vom Einkommen abziehen und die Summe entspricht dann die zu versteuernde? Wenn Sie auch sonst alles korrekt abziehen, also Sonderausgaben, Werbungskosten/Werbungskostenpauschale usw., dann schon. Einfacher wäre es vermutlich, Ihren Steuerbescheid hier mal anonymisiert einzustellen.


-- Editiert von User am 20. Juni 2025 18:28

-- Editiert von User am 20. Juni 2025 18:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
eben. Richtig eingetragen habe ich das. Und muß das FA das nicht irgendwie erklären, daß es den Betrag anerkannt hat ?
Natürlich, eben unter "Außergewöhnliche Belastungen".
Und das mit der zumutbaren Belastung hatte ich erwähnt, weil es in deinem Fall auch nicht wegen "zu wenig" entfallen kann (der Standardfall bei solchen Fragen).
Und du hattest ja auch gefragt wo im Bescheid du das finden kannst. Und das eben die Zeile direkt über "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen"; fett oben drüber steht auch noch "Außergewöhnliche Belastungen".

Zitat:
Und wie kann ich das nachrechnen. Einfach vom Einkommen abziehen und die Summe entspricht dann die zu versteuernde?
Eigentlich musst du selber gar nichts rechnen, das macht doch das Finanzamt. Und es schreibt die Rechnung sogar auf den Bescheid drauf, da kann man fast jeden Schritt sehen (oder eben nicht - dann ist es nicht anerkannt worden, dazu sollte sich etwas in den Erläuterungen finden lassen, etwa dass Belege fehlen).
Wenn du selber rechnen willst dann sollte das schon mit einer Steuersoftware sein. Dort kannst du einfach mal die Behinderung weglassen und dir die Berechnung anschauen bzw. mit der aus dem Bescheid vergleichen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50280 Beiträge, 17595x hilfreich)

Und natürlich kann es auch sein, dass das FA den Pflegepauschbetrag nicht berücksichtigt hat und man ihn deswegen nicht findet.

Dann schaut man unter „Erläuterungen" nach, ob es eine Erklärung für die Nichtberücksichtigung gibt.

Und dann kann es noch den Fall geben, dass das FA den Pflegepauschbetrag einfach übersehen oder vergessen hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.725 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.369 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.