Meine Freundin ist noch in der Ausbildung. Das war auch das komplette jahr 2005 so.
Nun habe ich schonmal in einem Programm alle relevanten Daten reingeschrieben und es ausrechnen lassen was da zu erwarten ist.
Klar ist das man als Azubine keine steuern zahlt ,bzw fast keine.
Jedoch hat sie sehr hohe Fahrtkosten (einfache endfernung 35km) .
Hat man denn eine Chance ein teil der fahrtkosten zurück zu bekommen ?
Laut dem Programm das die LSt ausrechnet würde sie nicht mal 20 Euro rausbekommen.
Sie hat jedoch mehr als 2000 Euro an Fahrtkosten für das Jahr.
Nun wollte ich mal nachfragen ob das so alles richtig ist?
MFg
Andreas
LST Erklärung für 05`
11. Februar 2006
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Frage vom 11. Februar 2006 | 09:44
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 14x hilfreich)
LST Erklärung für 05`
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#1
Antwort vom 11. Februar 2006 | 16:46
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Sie wird im Höchstfall nur die Steuern zurückerhalten, die sie gezahlt hat.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 11. Februar 2006 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Wenn sie nicht mehr als 20€ an Steuern gezahlt hat, dann kann sie auch nicht mehr zurückbekommen.
Die zu zahlende Einkommensteuer sollte dann laut der benutzten Software aber bei 0€ liegen, ansonsten ist da etwas falsch.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Februar 2006 | 20:56
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 14x hilfreich)
Okay soweit alles verstanden . Also bekommt sie auch keine Fahrtkosten erstattet?
Steuern hat sie kaum bezahlt ,das waren keine 10 € .
Mir ging es eher um die Fahrtkosten. Kann man da nichts machen ?
MFG
Andreas
#4
Antwort vom 11. Februar 2006 | 21:51
Von
Status: Schüler (365 Beiträge, 155x hilfreich)
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