LSTII, Einkommensteuererkl., Aerger,2 Kinder

21. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
guenther834
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
LSTII, Einkommensteuererkl., Aerger,2 Kinder

Hallo,
nachdem ich im Maerz 2003 ausgezogen bin uns seit Jan.03 ein festes Einkommen habe, habe ich die LST-Karte im Sommer auf II. abaendern lassen, da ich fuer IV/IV keine Zustimmung vom Partner erhalten habe.
Ausser Kindesunterhalt fuer unsere beiden Soehne erhalte ich keinen Unterhalt.
Bin ich dazu verpflichtet einer gem. Einkommensteuererklaerung zuzustimmen? Ich moechte mich auf jeden Fall alleine veranlagen lassen, kann ich das rechtlich durchsetzen?
Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

M.E. kannst Du dies machen, indem Du er Veranlagung als 1. Abgibst! Und dabei das Kreuz bei getrennte Veranlagung machst!

MfG

Dirk Radtke

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Du bist für das Jahr 2003 verpflichtet einer gemeinsamen Steuererklärung zuzustimmen, für das Jahr 2004 jedoch nicht.

Die Verpflichtung zur gemeinsamen Steuererklärung besteht jedoch nur unter der Bedingung, dass Dein Ex-Partner Dich so stellt, als hättest Du die getrennte Veranlagung beantragt.

Lass Dir also ausrechnen, welche Steuererstattung Du bei einer getrennten Veranlagung bekommen würdest. Wenn Dein Ex Dir zusagt, diese Summe an Dich zu zahlen, musst Du der gemeinsamen Erklärung zustimmen.

Wenn Du trotzdem eine getrennte Veranlagung beantragst, dann machst Du Dich schadenersatzpflichtig gegenüber Deinem Ex.

Grundlage hierfür ist das Urteil des BGH vom 13.10.1976 (IV ZR 104/74 , FamRZ 1977, 38 ff.).

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#3
 Von 
guenther834
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

vielen dank! falls doch jemand noch eine gesetzesluecke findet, wuerde ich mich freuen.
gruesse

0x Hilfreiche Antwort

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