LSt + KiSt bei Minijob unter 538 € abgezogen. So in Ordnung?

16. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
JamesBondFan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
LSt + KiSt bei Minijob unter 538 € abgezogen. So in Ordnung?

Hallo,

Ich hätte dann eine Frage zur Lohnabrechnung. Vielleicht kennt sich jemand aus oder bestätigt meine Annahme?

Person A eine Hauptbeschäftigung 2 Tage die Woche 16 Stunden. Steuerklasse 1. Hier werden auch Lohnsteuer abgeführt.
Seit 1.1 ist die Person noch bei einer anderen Firma beschäftigt. Auf MiniJob Basis. Nur 4 Stunden die Woche.

Das sind dort 295,46 € Brutto. Hier muss normalerweise keine Steuer bezahlt werden. (Unter 538 €)
Auf der Abrechnung werden aber 36,23 € LohnSteuer + 3,26 € KiSt. abgezogen.

Der Arbeitgeber sagt das liegt an Steuerklasse 6, weil es Nebenjob ist und nicht die Hauptbeschäftigung ist.
Wir glauben aber das sollte so nicht sein.
Es sollten erst bei mehr als 538 Euro Steuern anfallen.

Wie ist deine Meinung dazu? Sind hier Fehler passiert? Oder kann man sich das mit der Steuererklärung wiederholen?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

JamesBondFan




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 85x hilfreich)

Der Arbeitgeber bestimmt, ob der Minijob pauschal versteuert wird ("echter" Minijob) oder nicht. Hier macht er es nicht - das heißt, die Einkünfte sind in der Steuererklärung, die zwingend abgegeben werden muss, anzugeben (was beim "echten" Minijob nicht der Fall wäre) - das kann durchaus zu einer Nachzahlung führen.
Wurde denn im Vorfeld abgeklärt, dass der AN einen "echten" Minijob ausüben möchte?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34341 Beiträge, 17770x hilfreich)

Hier muss normalerweise keine Steuer bezahlt werden. (Unter 538 €) Quatsch - das gilt für pauschalversteuerte Minijobs, nicht für alle Minijobs.
Der Arbeitgeber sagt das liegt an Steuerklasse 6, weil es Nebenjob ist und nicht die Hauptbeschäftigung ist. Da hat er recht. Und an der Steuerklasse erkennt man, dass der MJ eben nicht pauschalversteuert wird...
Oder kann man sich das mit der Steuererklärung wiederholen? Ganz im Gegenteil - die Kombination aus Klasse 1 und 6 führt in der Regel zu Nachzahlungen, weswegen da auch verpflichtend eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
JamesBondFan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann müssen wir nochmal auf den AG zugehen. Es sollte ein echter Minijob sein. An der Abrechnung erkennt man es nicht oder? Dort steht bei KK Knappschaft und geringfügige Beschäftigung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34341 Beiträge, 17770x hilfreich)

An der Abrechnung erkennt man es nicht oder? Doch, natürlich - wenn da Steuer drin ist, ist kein "echter" MJ.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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