Guten Tag,
ich habe im Jahr 2023 einen Laptop angeschafft der sowohl für mein Studium als auch für mein Kleingewerbe genutzt wird. Selbstverständlich wird er auch zu einem Teil privat genutzt.
Wie sollte ich den Laptop nun in der Steuererklärung berücksichtigen. Ich muss ja zum einen die EÜR abgeben und zum anderen die Anlage N.
Sollte dann ein Teil des Laptops in der EÜR als Betriebsausgabe angeben und der andere Teil in der Anlage N als Werbungskosten?
Und wie viel % des Kaufpreises sollte da jeweils angegeben werden.
Wie häufig kommt es wegen zu Rückfragen des Finanzamtes wegen solcher Ausgaben? (ca 1800€)
Vielen Grüße
Laptop als Student mit Kleingewerbe abschreiben
23. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 23. August 2024 | 11:03
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Laptop als Student mit Kleingewerbe abschreiben
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#1
Antwort vom 23. August 2024 | 11:11
Von
Status: Junior-Partner (5224 Beiträge, 1241x hilfreich)
Beantworten Sie doch zunächst die Frage von hh auf Ihren letzten Beitrag, bevor Sie einen neuen Beitrag zum selben Thema aufmachen.
#2
Antwort vom 23. August 2024 | 11:44
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Hinweis! Ich habe die Frage beantwortet, dennoch empfinde ich diese Frage als spezifischer als meine letzte Frage zu diesem Thema.
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#3
Antwort vom 23. August 2024 | 12:05
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 1775x hilfreich)
https://green-it.shop/magazin/laptop-von-der-steuer-absetzen-tipps/
https://www.lexoffice.de/wissenswelt/buchhaltung/laptop-absetzen/
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