Hallo an alle kundigen Leute hier,
ich hätte mal eine Frage, vielleicht kann mir einer helfen.
Meine Tochter (35) wurde von ihrem Vater als Begünstigte seiner Lebensversicherung benannt. Nun ist er leider verstorben, und sie hat den Betrag (Nov. 06) von der Versicherung ausbezahlt bekommen (ca. 80.000,-- Euro). Sie ist der festen Ueberzeugung, dass das Finanzamt noch auf sie zukommt und seinen Teil verlangt. Weiss da jemand näher bescheid. Sie ist nicht verheiratet, lebt aber in einer Partnerschaft, arbeitet volltags und besitzt eine Eigentumswohnung, die allerdings noch hoch belastet ist. Kommen da mit der nächsten Steuererklärung Abzüge, und wenn ja, wieviel in etwa, auf sie zu.
Wäre schön, wenn uns da jemand ein bisschen Klarheit verschaffen würde.
Vielen Dank schon mal
Powerlenchen
Lebensversicherung -Begünstigter
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen haben Kinder einen Freibetrag von 205.000€.
In der Einkommensteuererklärung muss das gar nicht angegeben werden. Das gehört in die Erbschaftsteuererklärung, bei der jedoch keine Steuern anfallen, wenn nicht zusätzlicher hoher Nachlass vorhanden ist.
Hallo hh,
vielen Dank für Deine Antwort.
Leider habe ich etwas wichtiges vergessen zu erwähnen. Meine Tochter wurde von ihrem leiblichen Vater vor über 20 Jahren zur Adoption freigegeben und von meinem zweiten Mann adoptiert. Somit gilt sie ja nicht mehr als sein Kind, sondern hat daher nur den Status einer Bekannten/Aussenstehenden oder so. Wie sieht das steuerlich in diesem Fall aus? Was ich beim googeln rausgefunden habe, wären so ca. 5.300,-- Euro steuerfrei und wenn dies so richtig ist, wie wird der Rest versteuert? Muss dieser Betrag bei der Steuererklärung angegeben werden? Bin leider ziemlich unwissend auf diesem Gebiet.
Würde mich sehr freuen wenn Du auch hierzu Auskunft geben könntest.
Vielen Dank und einen schönen Tag wünscht
Powerlenchen
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Zunächst einmal solltest Du wissen, dass die Einkommensteuererklärung und die Erbschaftsteuererklärung zwei völlig verschiedene Dinge sind.
Beide heißen Steuererklärung und beide werden beim Finanzamt abgegeben. Damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf.
Hier geht es um die Erbschaftsteuererklärung.
Aber Deine Tochter hat Glück:).
Nach § 15 Abs. 1a ErbStG
gilt der Freibetrag in Höhe von 205.000€ für Kinder auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption erloschen ist.
Es fällt hier also keine Erbschaftsteuer an und in der Einkommensteuererklärung muss der Betrag gar nicht angegeben werden.
Hallo hh,
vielen Dank für Deine Ausführungen und Bemühungen. Noch eine letzte Frage: Ich meinte, ich hätte mal gelesen, dass die Auszahlungssumme von Lebensversicherungen nicht zur Erbmasse gehört. Dann wäre dies doch eine Schenkung, oder? Meine Tochter hat auch nie erfahren, was sonst noch als Erbmasse vorhanden war. Sie hat sich um Beerdigung (Redner, Blumen, Info an alte Bekannte usw.) gekümmert (es war eine städtische Beerdigung, da von seiner Verwandtschaft niemand bereit war etwas diesbezüglich zu unternehmen und auch keiner zur Beerdigung erschien). Es wurde von seinen Freunden behauptet, es wäre auch eine Wohnung vorhanden. Also, wenn da etwas zu erben gewesen wäre, hat es diese Verwandtschaft bekommen. Sollen sie ja auch, es geht uns nur um die Lebensversicherung und meine Tochter weiss letztendlich nicht, wie viel ihr davon verbleibt, d.h. sie rechnet voll damit, dass das Finanzamt noch auf sie zukommt. Die Lebensversicherungsgesellschaft teilt doch die Auszahlung dem Finanzamt mit. Wie lange dauert es in der Regel, bis dieses sich meldet? Tut mir leid, dass ich so unwissend bin (auf diesem Gebiet wohlgemerkt!);)
Also, würde mich sehr freuen, wenn Du auch noch die Geduld für diese meine letzten Fragen hättest.
Grüsse
Powerlenchen
Dann wäre dies doch eine Schenkung, oder?
Nein, eine Schenkung ist das auch nicht. Es gehört ebenfalls nicht zur Erbmasse. Es handelt sich hier um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall (§ 330 BGB
).
Sie hat sich um Beerdigung (Redner, Blumen, Info an alte Bekannte usw.) gekümmert (es war eine städtische Beerdigung, da von seiner Verwandtschaft niemand bereit war etwas diesbezüglich zu unternehmen und auch keiner zur Beerdigung erschien).
Die Kosten für die Beerdigung müssen aus dem Nachlass bezahlt werden. Deine Tochter hat entsprechende Ansprüche auf Ersatz ihrer Auslagen gegen die Erben.
Also, wenn da etwas zu erben gewesen wäre, hat es diese Verwandtschaft bekommen.
Das ist richtig, da Deine Tochter nicht erbberechtigt ist.
Wie lange dauert es in der Regel, bis dieses sich meldet?
Die Erbschaftsteuererklärung ist eine Bringschuld. Man darf sich bei Nichtabgabe also nicht damit herausreden, das Finanzamt hätte sich ja nicht gemeldet. Die Zahlung der Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis durch Deine Tochter dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 Abs. 1 ErbStG
).
Hier ein Link darauf zum selbst nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html
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