Hallo!
Eine Frage zu Einnahmen aus 'Vermietung und Verpachtung'. Ich vermiete eine Wohnung. Nach Auszug des letzten Vermieters im Dezember wird sie aber voraussichtlich das ganze Kalenderjahr leerstehen und erst 2026 wieder neu vermietet. Würde es ausreichen, wenn ich sie für ein paar Nächte kurzfristig als Ferienwohnung vermiete, um die Vergünstigungen zu erhalten (vor allem die anteilige Abschreibung etc)? Für den Fall des Leerstandes würde die Abschreibung in 2026 normal weiterlaufen (mit einem Jahr Verlängerung am Ende) oder hätte ich ein Jahr Abschreibung verloren?
Leerstand Mietwohnung - Vermietung als Ferienwohnung zum Erhalt der Vergünstigungen?
10. August 2025
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Frage vom 10. August 2025 | 09:32
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Leerstand Mietwohnung - Vermietung als Ferienwohnung zum Erhalt der Vergünstigungen?
#1
Antwort vom 10. August 2025 | 09:47
Von
Status: Wissender (14927 Beiträge, 4572x hilfreich)
Hallo,
wieso sollte die AfA im Jahr des Leerstandes nicht absetzbar sein? Nur wenn man keine weitere Vermietungsabsicht hat wäre das der Fall.
Warum steht die Wohnung denn ein ganzes Jahr leer?
Und ausgefallene AfA (etwa wegen Eigennutzung) entfällt, da wird nichts hinten dran gehängt.
Stefan
#2
Antwort vom 10. August 2025 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17539x hilfreich)
Zitat :wird sie aber voraussichtlich das ganze Kalenderjahr leerstehen und erst 2026 wieder neu vermietet.
Warum?
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#3
Antwort vom 10. August 2025 | 11:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Warum steht die Wohnung denn ein ganzes Jahr leer?
Wir renovieren unsere eigene Wohnung und nutzen die leere Mietwohnung quasi als Zwischenquartier. Sie wird aber wieder vermietet, wenn wir fertig sind.
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
#4
Antwort vom 10. August 2025 | 11:54
Von
Status: Junior-Partner (5927 Beiträge, 2615x hilfreich)
Das ist aber dann kein Leerstand. Also ist der Ausgangsbeitrag schon falsch.
#5
Antwort vom 10. August 2025 | 12:06
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das ist aber dann kein Leerstand. Also ist der Ausgangsbeitrag schon falsch.
Ja, das stimmt. Habe ich vielleicht etwas unvorteilhaft formuliert. "Leerstand" bezog sich auf die Tatsache, dass keine Mieteinnahmen generiert wurden. Im Prinzip ist es ein halber "Leerstand", da nicht alle Räume von uns genutzt werden, sondern nur das Schlafzimmer, aber das ist dann Haarspalterei. Insofern gebe ich einfach keine Anlage "Vermietung & Verpachtung" ab oder kann ich die Anlage mit 0 Mieteinnahmen abgeben. Die Wohnung wird definitiv wieder vermietet.
#6
Antwort vom 10. August 2025 | 16:10
Von
Status: Wissender (14927 Beiträge, 4572x hilfreich)
Hallo,
Da schließe ich mich den anderen an, das ist kein Leerstand.Zitat:Wir renovieren unsere eigene Wohnung und nutzen die leere Mietwohnung quasi als Zwischenquartier. Sie wird aber wieder vermietet, wenn wir fertig sind.
Eigentlich nicht einmal das, denn die Wohnung ist ja so gar nicht ordentlich vermietbar. Ob ihr nun alle Räume nutzt oder nicht ist egal.Zitat:Im Prinzip ist es ein halber "Leerstand", da nicht alle Räume von uns genutzt werden, ...
Noch was zu einer Ferienwohnung: Wenn dann dürfte imho in diesem Fall die AfA auch nur zeitanteilig absetzbar sein (also für die besagten paar Nächte). Schließlich ist es ja keine Ferienwohnung.
Bei richtigen Ferienwohnungen zählen hingegen z.B. auch die Wintermonate ohne Gäste mit.
Entscheidend ist da der Gesamteindruck (Anteil der vermieteten Zeit, Marktauftritt u.s.w.), und der ist hier sicher nicht gegeben.
Allenfalls kannst du Kosten erklären, die im Zusammenhang mit der vorherigen oder mit der zukünftigen Vermietung stehen. Etwa erst 2025 bezahlte Räumungskosten, oder die Kosten eines Maklers für die Suche nach einem neuen Mieter.Zitat:Insofern gebe ich einfach keine Anlage "Vermietung & Verpachtung" ab oder kann ich die Anlage mit 0 Mieteinnahmen abgeben.
Ich würde sagen: Alles was auch bei direkter Weitervermietung angefallen wäre.
Stefan
#7
Antwort vom 10. August 2025 | 21:31
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Stefan
Vielen lieben Dank, Stefan, für die umfassende Antwort. Jetzt blicke ich durch, denke ich!
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