Leibrente -steuerliche Vorteile

23. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
4kinder
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Leibrente -steuerliche Vorteile

Mein Vater möchte sein Erbe bereits jetzt verteilen.

Welche steuerlichen Vor-oder Nachteile ergeben sich, wenn man ein Haus überschreibt mit der Auflage eine Leibrente zu zahlen (aus der Miete finanziert)?
Muß die Leibrente eine bestimmte %-Zahl der Mieteinkünfte haben oder kann man die Höhe frei bestimmen?

Steuerzahler Vater: Pension, Zinseinkünfte, Leibrente von 2 versch.Kindern

Kind 1: Sohn voll berufstätig, Mieteinkünfte (aus dem übertragenen Haus und aus einem eig.Haus), zahlt Leibrente


Kind 2: Tochter, z.Zt. in Elternzeit. Wird wahrscheinlich sich nach den 3 Jahren freistellen lassen, Zinseinkünfte( über 1700 Euro jährl.) Mieteinkünfte aus dem übertrag.Haus, zahlt Leibrente

Welche Steuerklasse ist massgeblich (bei Erbe gilt ja als Stkl.1)?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal wirft Du die Steuerklasse der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer durcheinander. Beides hat aber nichts miteinander zu tun.

Es ist richtig, dass Kinder bei Erbschaft und Schenkung nach Erbschaftsteuerklasse I besteuert werden. Da sie aber einen Freibetrag von 205.000€ haben und Immobilien nicht mit dem vollen Wert besteuert werden fällt für Dich keine Steuer an (Ich habe Deine Frage aus dem Erbrecht gelesen).

Einkommensteuerrechtlich gint es Steuerklassen nur für die Lohnsteuer, nicht für die am Jahresende tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer.

Wieviel Steuern tatsächlich anfallen hängt maßgeblich davon ab, wie hoch das Gesamteinkommen ist und ob derjenige verheiratet ist oder nicht (Einkommen des Ehepaares wird zusammen gerechnet und nach Splittingtarif versteuert).

Die abschließende Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen ist ohne detaillierte Kenntnis der relevanten Details hier im Forum kaum möglich. Bei der Leibrente müssen steuerrechtlich auch einige Dinge beachtet werden, damit dies vom Finanzamt anerkannt wird.

Ich möchte daher meine Empfehlung wiederholen, neben einem Notar auch einen Steuerberater zu dieser Thematik zu befragen.

Es können dabei sehr schnell Fehler gemacht werden, die sehr viel teurer sind, als die Kosten für den Steuerberater.

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#2
 Von 
4kinder
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich werde in den nächsten Tagen mal zum Steuerberater gehen. Müsste dann mein Vater mir auch seine Pensionshöhe und die anderen Einkünfte offenlegen oder reicht es aus, wenn ich meine Unterlagen mitnehme?

Meinem Bruder (Kind 2) werde ich das gleiche empfehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Steuerberater kann die steuerlichen Auswirkungen nur für denjenigen beurteilen, für den die Unterlagen vorliegen.

Wichtig ist jedoch zu wissen, welchen steuerlichen Gewinn/Verlust die Mietwohnungen derzeit bringen. Die Höhe der Mieteinnahmen reicht dazu nicht. Werbungskosten und Abschreibungen sollten auch bekannt sein.

Du kannst natürlich mit Schätzwerten arbeiten und dann ein Ergebnis erhalten, das so gut oder so schlecht ist, wie die Schätzwerte.

Geht doch zusammen hin. Das spart wahrscheinlich Kosten.

-- Editiert von hh am 25.08.2004 09:09:27

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