Hallo,
ich arbeite demnächst nebenbei freiberuflich im Bereich Softwareentwicklung/Consulting.
Nun bin ich mir bei dem Punkt Leistungsdatum auf der Rechnung nicht sicher, wie das genau auszusehen hat.
Beispiel:
Ich arbeite jeweils am 4., 11., 18. und 25. Mai 5 Stunden, die ich in Rechnung stellen möchte. Die Rechnung stelle ich Anfang Juni für den kompletten Mai aus.
Muss ich nun 4 getrennte Rechnungspositionen mit je 5 Stunden aufführen, wo ich in der Position selbst das Datum eintrage, an dem ich die Arbeiten ausgeführt habe, bspw.
Pos. 1: Softwareentwicklung, 4.5.2013, 5 h, Einzelpreis 20€, Gesamtpreis 100€
oder reicht hier eine Position, in der ich alle 20 Stunden zusammenzähle, und als Leistungsdatum bspw. 31.05.2013 oder einfach Mai 2013 auf die Rechnung schreibe?
Schonmal danke für die Antworten.
Leistungsdatum auf Rechnung, Freiberufler
26. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2013 | 16:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungsdatum auf Rechnung, Freiberufler
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2013 | 17:02
Von
Status: Student (2128 Beiträge, 1207x hilfreich)
In Abschnitt 14.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses steht dazu folgendes:
quote:<hr size=1 noshade>Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der sonstigen Leistung anzugeben. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem die sonstige Leistung ausgeführt ist. Sonstige Leistungen sind grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen ist die Leistung mit Beendigung des entsprechenden Rechtsverhältnisses ausgeführt, es sei denn, die Beteiligten hatten Teilleistungen vereinbart (vgl. Abschnitt 13.1 Abs. 3 ). Bei sonstigen Leistungen, die sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken, reicht die Angabe des gesamten Leistungszeitraums (z. B. "1.1.01 bis 31.12.01") aus. <hr size=1 noshade>
Mit getrennten Rechnungspositionen ist es auf jeden Fall richtig.
#2
Antwort vom 26. April 2013 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (124044 Beiträge, 40314x hilfreich)
Auch ich würde getrennte Rechnungspositionen empfehlen.
Nicht nur aus steuerlichen Gründen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
276.147
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten