Letzte gemeinsame Steuererklärung - Rückerstattungen

17. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Letzte gemeinsame Steuererklärung - Rückerstattungen

Hallo,

seit gut einem Monat bin ich nun von meiner Frau geschieden, die letzte "gemeinsame" Steuererklärung für 2010 steht allerdings noch aus. Letzte Woche kam auch schon die erste freundliche Erinnerung seitens des Finanzamtes , an mich adressiert.
Wir hatten die letzten Jahre bedingt durch den Halbtagsjob meiner Ex die klassische Splittung 3/5,sämtliche Unterhaltsberechnungen und Zahlungen an sie und unseren Sohn für 2010 (Trennungsjahr/-unterhalt) basierten aus den daraus resultierenden Einkünften. Seit dem1.1.2011 hab ich nun wieder Steuerklasse I und sie II (Sohn lebt hauptsächlich bei ihr).

Nun zum Problem.....
Bisher wurde die Erklärung nie ernsthaft in Angriff genommen, sie hatte einen Steuerberater empfohlen bekommen, ich würde lieber zur Lohnsteuerhilfe gehen, da nur "geringe" Rückerstattungen in Höhe von max 500€ zu erwarten sind und die wohl fast gänzlich an den Steuerberater abzutreten wären. Desweiteren habe ich nunmehr die Befürchtung, meine Ex möchte sich für 2010 einzeln veranlagen lassen, wozu ich ja dann wohl auch gezwungen werden würde und mir bedingt durch die Klasse 3 erhebliche Nachzahlungen ins Haus stehen....
Sie würde dann wohl dementsprechend Rückerstattungen entgegensehen.
Wäre das wirklich möglich ??
Im Trennungsjahr galt ja das Heilbteilungsgesetz der gemeinsamen Einkünfte,dadurch hatte ich ja keinerlei Vorteil durch die Klasse 3, ich bezahlte schliesslich auch dementsprechend mehr Unterhalt.
Und an "ihre" evtl. Rückerstattungen für 2010 würde ich wohl kaum mehr kommen, oder ?

Nach meinem Rechtsempfinden eigentlich ein Witz, aber es würde mich nicht wundern, wenn es so wäre....


Gruß felix220102


-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Seit wann seid Ihr denn getrennt lebend? Ist für das Jahr 2010 überhaupt noch eine gemeinsame Veranlagung möglich? Das wäre nur dann der Fall, wenn die Trennung (nicht die Scheidung) erst in 2010 erfolgt ist.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jo.H123
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Das pauschale Statement von "HH" .. ist nur möglich wenn ... ist meineserachtens falsch.
Wenn du mit deiner Frau eine gemeinsame Steuererklärung abgeben wollt, dann kann das bei Beachtung des Nachstehenden klappen.

Nur im sehr unwahrscheinlichen Falle der diesbezüglichen Nachfrage durch das Finanzamt nach Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung (die haben besseres zu tun hypothetischen, nahezu unentreibbaren Steuern nachzugehen) wird nachfolgendes relevant: Ihr "signalisiert" dem FA, dass in 2010 ihr mindestens einmal euch an einem Ort getroffen habt(es reichen Minuten!) und es auf beiden Seiten zumindest kurzfristig den Gedanken gab "ob eine Scheidung der richtige Weg wäre" (auch hier reichen Minuten!) dann sollte es mit der gemeinsamen Steuererklärung klappen.

Wenn deine Frau nicht will, wird es schwer. Wenn sie es mit aller Macht verhindern will und einen Anwalt hat, der sie "rigoros" vertritt, dann wirst du es n.m.E. nicht schaffen. Es gibt genügend Frauen, die selbst eine Partizipation am "Gewinn" durch eine gemeinsame Steuererklärung ausschlagen, nur um dem Partner eins auszuwischen.

Alle Angaben von einem Laien und ohne jegliche Gewähr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Ihr "signalisiert" dem FA, dass in 2010 ihr mindestens einmal euch an einem Ort getroffen habt(es reichen Minuten!) und es auf beiden Seiten zumindest kurzfristig den Gedanken gab "ob eine Scheidung der richtige Weg wäre" (auch hier reichen Minuten!) dann sollte es mit der gemeinsamen Steuererklärung klappen.


Ersetze jeweils das Wort "Minuten" durch "Wochen", dann wird es schon richtiger. Und Urlaub sowie beliebiger Ort zählen dabei nicht. Es muss schon eine gemeinsame Wohnung sein (siehe z.B. FG Nürnberg Az.: VI 160/2004).

Aber vielleicht erfolgte die Trennung tatsächlich erst in 2010 und die Scheidung ging dann sehr schnell nach dem Trennungsjahr durch. Dann besteht natürlich Anspruch auf die gemeinsame Veranlagung, die man auch gegen die Ex-Frau durchsetzen kann.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jo.H123
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Ersetze jeweils das Wort "Minuten" durch "Wochen", dann wird es schon richtiger. Und Urlaub sowie beliebiger Ort zählen dabei nicht. Es muss schon eine gemeinsame Wohnung sein (siehe z.B. FG Nürnberg Az.: VI 160/2004


Ein Wirtschaftsprüfer hatte mal mir gegenüber von einer Sekunde als ausreichend gesprochen und ein Finanzbeamter hatte mir das mit der Sekunde, natürlich unverbindlich, seinerseits bestätigt. Ich weiß aber auch, dass es anderslautende Urteile gibt, die teilweise zukunftsorientiertes "Zusammenstreben" erwarteten.

Letzendlich wird aber n.m.E. wegen ungravierender Beträge und "falls die Frau für das FA klar mitspielt" kaum ein Finanzbeamter sich die Mühe machen vor das Finanzgericht zu gehen, weil er dann dort damit rechnen muss, dass dem "Ehepaar" dort einfällt, doch mehr miteinander getan zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Man muss hier unterscheiden zwischen denjenigen, die einerseits am 31.12. heiraten oder sich am 01.01. trennen und andererseits einem Versöhnungsversuch zwischen getrennt lebenden Ehegatten.

Nur im zweiten Fall wird ein ernsthafter Versuch gefordert, der deutlich mehr sein muss als das gemeinsame Trinken einer Tasse Kaffee im Restaurant. Das ist doch in der Rechtsprechung völlig unbestritten.

Darauf zu vertrauen, dass der Finanzbeamte schon keine Lust haben wird, das Ehepaar der Steuerhinterziehung zu überführen ist natürlich schon eine gewagte Empfehlung. Es gibt immer wieder Finanzbeamte, bei denen der "Sherlock Holmes" durchkommt, wenn ihnen eine fragwürdige Geschichte aufgetischt wird. Schließlich ist in dem Fall, der dem Urteil des FG Nürnberg zugrunde liegt, eine beantragte Zusammenveranlagung abgelehnt worden.

Spätestens wenn der Finanzbeamte den Scheidungstermin sieht, wird er sich die gleiche Frage stellen, wie ich sie mir gestellt habe.

In einem Rechtsforum sollte es zudem vermieden werden, die Fragesteller indirekt zu Straftaten aufzufordern.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Trennungszeitpunkt war Frühjahr 2010 und somit kann ich auf eine gemeinsame Veranlagung pochen....
Die gegnerische Anwältin,wohl ein ganz besonderes Exemplar der Gattung Jurist,empfahl meiner Ex u.a. eine "Scheinversöhnung" für das Finanzamt, um die bisherigen Steuerklassen beibehalten zu können.
Ich werde es wohl, wie von Eugenie empfohlen, auf einen friedlichen Versuch ankommen lassen, die Scheidung hat mich bereits genug Geld und vor allem Nerven gekostet.
Danke für eure Antworten !

Gruß aus dem Frankenland

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn die Trennung erst im Frühjahr 2010 erfolgt ist, dann ist eine Versöhnungsversuch für 2010 jedenfalls nicht erforderlich.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen