Letzte gemeinsame Steuererklärung

17. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Letzte gemeinsame Steuererklärung

Hallo,

seit gut einem Monat bin ich nun von meiner Frau geschieden, die letzte "gemeinsame" Steuererklärung für 2010 steht allerdings noch aus. Letzte Woche kam auch schon die erste freundliche Erinnerung seitens des Finanzamtes , an mich adressiert.
Wir hatten die letzten Jahre bedingt durch den Halbtagsjob meiner Ex die klassische Splittung 3/5,sämtliche Unterhaltsberechnungen und Zahlungen an sie und unseren Sohn für 2010 (Trennungsjahr/-unterhalt) basierten aus den daraus resultierenden Einkünften. Seit dem1.1.2011 hab ich nun wieder Steuerklasse I und sie II (Sohn lebt hauptsächlich bei ihr).

Nun zum Problem.....
Bisher wurde die Erklärung nie ernsthaft in Angriff genommen, sie hatte einen Steuerberater empfohlen bekommen, ich würde lieber zur Lohnsteuerhilfe gehen, da nur "geringe" Rückerstattungen in Höhe von max 500€ zu erwarten sind und die wohl fast gänzlich an den Steuerberater abzutreten wären. Desweiteren habe ich nunmehr die Befürchtung, meine Ex möchte sich für 2010 einzeln veranlagen lassen, wozu ich ja dann wohl auch gezwungen werden würde und mir bedingt durch die Klasse 3 erhebliche Nachzahlungen ins Haus stehen....
Sie würde dann wohl dementsprechend Rückerstattungen entgegensehen.
Wäre das wirklich möglich ??
Im Trennungsjahr galt ja das Heilbteilungsgesetz der gemeinsamen Einkünfte,dadurch hatte ich ja keinerlei Vorteil durch die Klasse 3, ich bezahlte schliesslich auch dementsprechend mehr Unterhalt.
Und an "ihre" evtl. Rückerstattungen für 2010 würde ich wohl kaum mehr kommen, oder ?

Nach meinem Rechtsempfinden eigentlich ein Witz, aber es würde mich nicht wundern, wenn es so wäre....


Gruß felix220102


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo felix,

da deine Ex in 2010 eigene Einkünfte hatte, hat Sie das recht (steuerlich) die gemeinsame Steuererklärung zu verweigern und demfolgend müsstest du dann deine eigene "getrennte" Steuererklärung machen, wodurch natürlich die Vorteile deiner Steuerklasse 3 verloren gehen.

Außersteuerlich bedeutet dies natürlich, dass deine Ex durch ihre erhöhte Steuererstattung mehr Einkommen zur Verfügung hat, so dass DU unterhaltsrechtlich weniger zur Kasse gebeten werden kannst. Jedenfalls kenn ich einen Fall, bei dem das irgendwie gegengerechnet wurde, aber ich bin kein Anwalt.

Als Lösung wäre denkbar, sofern die Kommunikation mit deiner Ex noch gegeben ist, dass ihr dennoch eine gemeinsame Erklärung macht, und sie dadurch nicht schlechter gestellt wird, als wenn sie alleine ihre eigene Erklärung macht. Das könnte für dich den Vorteil haben, dass dein Nachteil aus deiner alleinigen Erklärung etwas gemildert werden könnte.

Dazu muss man natürlich beide Fälle rechnen und sich den günstigsten auswählen.

z.B. Zusammenveranlagung: Erstattung 500
getrennte VA: EF Erstattung 3.000 EM Nachzahlung 5.000

in dem Falle würde die Frau natürlich die getrennte VA wählen und 3.000 kassieren

Würdest du ihr aber trotzdem die ZusammenVA anbieten und ihr 3.500 Geldbetrag anbieten, ist sie noch 500 Euro reicher und du hast dir mindestens 1.500 der Nachzahlung gespart.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Würdest du ihr aber trotzdem die ZusammenVA anbieten und ihr 3.500 Geldbetrag anbieten, ist sie noch 500 Euro reicher und du hast dir mindestens 1.500 der Nachzahlung gespart. <hr size=1 noshade>


Die Rechtlage ist für den Ehegatten mit Steuerklasse III deutlich günstiger als von Schtreicher angenommen wie das Urteil des BGH vom 23.05.2007 (Az.: XII ZR 250/04 ) zeigt. Die tatsächliche Rechtslage entspricht in etwa dem Gefühl, das der Fragesteller als gerecht empfindet.

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-- Editiert hh am 21.09.2011 12:31

0x Hilfreiche Antwort

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