Sehr geehrtes Forum,
Ich mache gerade eine Steuererklärung für 2014 und kämpfe an einem Punkt, bei dem ich Eure Hilfe brauche:
Folgende Situation:
Ich habe bis 10/2014 in den USA gelebt; ab 11/2014 bin ich zurück nach Deutschland und habe hier eine Arbeitsstelle angenommen.
Meine Frau blieb und arbeitete in den USA noch bis ins 2015 weiter.
Für diesen Zeitraum ab 11/2014 mache ich also eine Lohnsteuererklärung.
Wir haben in den USA geheiratet und das war bereits auch bei meiner Rückkehr 10/2014 nach Deutschland rechtskräftig.
Nur war meine Frau seit unserer Heirat nicht in Deutschland gemeldet (at also nicht in D gewohnt) und ich lief bei meiner Wiederanmeldung in Deutschland auf Lohnsteuerklasse 1.
Durch meine Rückkehr nach Deutschland habe ich natürlich auch eine Wohnung bezogen.
Nun meine Frage:
Liegt für den Zeitraum ab 11/2014 bei mir ein möglicher Fall von doppelter Haushaltsführung vor?
Wenn ja, kann ich das steuerlich absetzen und wenn, wo in welches Formular muss ich das eintragen (ich nutze das kostenlose Online-Tool ElsterFormular) ?
Vielen Dank für die Hilfe.
-- Editier von Michaelsopa2 am 14.02.2016 14:12
Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hier muss geprüft werden, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen lag, nachdem sie nach Deutschland umgezogen sind.Da sie keine Kinder haben, konnte der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen sowohl in USA als auch in Deutschland liegen. SIE können natürlich versuchen die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend zu machen. Dazu gehören alle Aufwendungen, die mit der Wohnung verbunden sind( Miete(max.1000 Euro im Monat), Renovierung etc.), Verpflegungsmehraufwendungen, Flüge nach USA. Es wird abe klappen, wenn das Finanzamt akzeptieren wird, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach dem Umzug nach wie vor in USA lag. Aus Ihrem Post kann man erkennen, dass ihre Frau im 2015 nach Deutschland kam. Dadurch wird es meiner Meinung nach noch schwieriger zu beweisen, dass der Mittelpunkt in USA war.
ZitatHier muss geprüft werden, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen lag, nachdem sie nach Deutschland umgezogen sind.Da sie keine Kinder haben, konnte der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen sowohl in USA als auch in Deutschland liegen. SIE können natürlich versuchen die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend zu machen. Dazu gehören alle Aufwendungen, die mit der Wohnung verbunden sind( Miete(max.1000 Euro im Monat), Renovierung etc.), Verpflegungsmehraufwendungen, Flüge nach USA. Es wird abe klappen, wenn das Finanzamt akzeptieren wird, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach dem Umzug nach wie vor in USA lag. Aus Ihrem Post kann man erkennen, dass ihre Frau im 2015 nach Deutschland kam. Dadurch wird es meiner Meinung nach noch schwieriger zu beweisen, dass der Mittelpunkt in USA war. :
Meine Frau hatte dort im 2014 die Geschäftsführung einer Firma inne.
Reicht das nicht als Lebensmittelpunkt?
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Es geht hier nicht um ihre Frau, sondern um sie, um ihre persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zu USA nach dem sie umgezogen sind. So wie sie es beschrieben haben, wurden diese Beziehungen komplett abgebaut.
ZitatEs geht hier nicht um ihre Frau, sondern um sie, um ihre persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zu USA nach dem sie umgezogen sind. So wie sie es beschrieben haben, wurden diese Beziehungen komplett abgebaut. :
Verstehe,
Ist es wenigstens möglich, die entstandenen Kosten beim beruflichem Umzug nach D abzusetzen?
Laut dem Artikel hier http://www.targum.de/ratgeber/umzugskosten-steuerlich-absetzbar
geht es wohl, zusätzlich mit doppelter Mietzahlung (bis zu 6 Monaten). Wobei sich die Mietzahlung hier zwischen meiner Frau und mir aufteilen würden, bin mir also nicht sicher ob das zutrifft.
Wissen Sie dazu eine Antwort?
Ein Ehepaar, das nicht dauernd getrennt lebt, hat einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt. Dieser Lebensmittelpunkt kann sowohl der Hauptaufenthaltsort des Mannes als auch der Hauptaufenthaltsort der Frau sein.
Ob der Lebensmittelpunkt in den USA oder in Deutschland liegt, kann man äußerlich wohl am Besten daran fest machen, wer wen häufiger besucht hat. Wenn Du ab 11/2014 bis zum Umzug Deiner Frau z.B. 5x in die USA geflogen bist, Deine Frau aber nur einmal nach Deutschland, dann wird man wohl glaubhaft darlegen können, dass der Lebensmittelpunkt sich weiter in den USA befunden hat. Wenn es umgekehrt war, dann war der Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Wenn sich daraus nichts entnehmen lässt, dann richtet sich der Lebensmittelpunkt danach, wo die stärkeren persönlichen Beziehungen lagen.
Zitat:Ist es wenigstens möglich, die entstandenen Kosten beim beruflichem Umzug nach D abzusetzen?
Ja
Zitat:zusätzlich mit doppelter Mietzahlung (bis zu 6 Monaten). Wobei sich die Mietzahlung hier zwischen meiner Frau und mir aufteilen würden, bin mir also nicht sicher ob das zutrifft.
Eine doppelte Mietzahlung im Rahmen der Umzugskosten geltend zu machen ist hier nicht möglich. Im Rahmen von Umzugskosten können doppelte Mietzahlungen nur dann geltend gemacht werden, wenn sie (quasi) unvermeidbar waren, z.B. weil man eine Kündigungsfrist einhalten musste. Hier wurde die Wohnung in den USA aufrecht erhalten, weil die Ehefrau weiter in den USA gearbeitet hat. Dann zählen diese Kosten nicht zu den Umzugskosten.
Wieviel Mühe man sich hier machen will und muss, um eine doppelte Haushaltsführung und/oder hohe Umzugskosten geltend zu machen, hängt auch von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Wenn der Ehemann z.B. in den USA kein eigenes Einkommen hatte und in Deutschland in den 2 Monaten des Jahres 2014 weniger als 10.000€ verdient hat, dann kann man sich die ganze Mühe sparen, weil sowieso die gesamte Steuer erstattet wird.
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