Lohn Handwerker als Betriebsausgabe

20. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 471x hilfreich)
Lohn Handwerker als Betriebsausgabe

Ich bin nicht sicher, ob das hier richtig ist. Wenn nicht, dann bitte verschieben.

Ein Unternehmer (Einzelgewerbe Handel) kauft ein Haus. Dieses soll zum Teil als Privatwohnraum und zum Teil gewerblich genutzt werden. Für notwendige Umbauten will er befristet einen Handwerker einstellen. Die Umbauten beziehen sich sowhl auf private als auch auf gewerblich Bereiche, sind auch nicht 100%ig zu trennen.
Können die Kosten des Handwerkers als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Können die Kosten des Handwerkers als Betriebsausgaben geltend gemacht werden? Klar - mit genau dem Prozentsatz, der halt den gewerblich genutzten Teil betrifft. Das rechnet man schlicht anhand der Quadratmeterzahl aus.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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