Ich bin nicht sicher, ob das hier richtig ist. Wenn nicht, dann bitte verschieben.
Ein Unternehmer (Einzelgewerbe Handel) kauft ein Haus. Dieses soll zum Teil als Privatwohnraum und zum Teil gewerblich genutzt werden. Für notwendige Umbauten will er befristet einen Handwerker einstellen. Die Umbauten beziehen sich sowhl auf private als auch auf gewerblich Bereiche, sind auch nicht 100%ig zu trennen.
Können die Kosten des Handwerkers als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."
Lohn Handwerker als Betriebsausgabe
20. Januar 2015
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Frage vom 20. Januar 2015 | 14:34
Von
Status: Lehrling (1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Lohn Handwerker als Betriebsausgabe
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#1
Antwort vom 20. Januar 2015 | 15:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Können die Kosten des Handwerkers als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
Klar - mit genau dem Prozentsatz, der halt den gewerblich genutzten Teil betrifft. Das rechnet man schlicht anhand der Quadratmeterzahl aus.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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