Hallo,
Arbeitsvertrag lautet auf 40 Wochenstunden Arbeitszeit.
Wenn mit Zustimmung beider Vertragsparteien (AG und AN)
in einem Monat nur jeweils 15 Wochenstunden und im Folgemonat jeweils 65 Wochenstunden gearbeitet werden
ist in der Lohn-&Gehaltsabrechnung bzw. bei der Lohnbuchhaltung für die schwankenden Arbeitsstunden der Monate eine Korrektur erforderlich?
Oder ist es in Ordnung wenn für die betroffenen schwankenden Monate jeweils 40 Stunden abgerechnet werden?
Lohnbuchhaltung: Korrekturen für schwankende Monats-Arbeitsstunden?
16. August 2019
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Frage vom 16. August 2019 | 20:40
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnbuchhaltung: Korrekturen für schwankende Monats-Arbeitsstunden?
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#1
Antwort vom 16. August 2019 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Es steht AG und AN frei, den Arbeitsvertrag so zu gestalten, dass es ein Festgehalt mit einem Arbeitszeitkonto gibt.
#2
Antwort vom 18. August 2019 | 11:38
Von
Status: Student (2362 Beiträge, 631x hilfreich)
Wobei natürlich die angedachte Regelung gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde. Das wäre aber in einem anderen Forum zu klären.
taxpert
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