Hallo zusammen und ein Frohes neues Jahr!
Ich habe folgende Frage an Profis in Sachen Lohnsteuer.
In diesem Jahr habe ich meinen Job gewechselt. Es gab bei der Ab- und Anmeldung alter/neuer Job eine Überschneidung. Ich hatte in einem Monat 2 lohnsteuerpflichtige Jobs, d. h. ein Gehalt wurde mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Eine Korrektur des An-/Abmeldezeitpunktes konnte durch die Firmen aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, wohl nicht erfolgen.
Soweit ich weiß, muss ich nächstes Jahr nun 2 Lohnsteuererklärungen abgeben, einmal für die Klasse 3 und einmal für die Klasse 6.
Jetzt ist die Frage, was ich in den Erklärungen genau angeben muss und ob der von mir Zuviel gezahlte Teil der Lohnsteuer durch die Lohnsteuererklärung an mich erstattet wird?
Vielen Dank
Lohnsteuer 2 Arbeitgeber
Haben Sie sich versteuert?
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ZitatSoweit ich weiß, muss ich nächstes Jahr nun 2 Lohnsteuererklärungen abgeben, einmal für die Klasse 3 und einmal für die Klasse 6. :
Falls Sie Steuererklärungen meinen: nein.
Zitatob der von mir Zuviel gezahlte Teil der Lohnsteuer durch die Lohnsteuererklärung an mich erstattet wird? :
Ja.
Hallo,
du kannst gar keine Lohnsteuererklärung abgeben, das was du meinst ist eine Einkommensteuererklärung. Und die gibst du auch nur einmal ab (bei Einkünften auf Steuerklasse 6 ist das übrigens Pflicht).
Du wirst von beiden Arbeitgebern eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, und diese übernimmst du dann Punkt für Punkt in die Anlage N deiner Erklärung.
Die Steuerklassen sind dabei ohne Bedeutung, die festgesetzte Steuer ist immer gleich. Ob es zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung kommt kann man nicht sagen, beides ist möglich (weil Steuerklasse 6 nicht automatisch bedeutet, dass die Lohnsteuer höher ist).
Stefan
-- Editiert von User am 1. Januar 2023 12:40
-- Editiert von Moderator am 1. Januar 2023 18:38
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