Guten Tag,
ich hätte Fragen zu folgende Themen und hoffe Sie können mir weiterhelfen:
Lohnsteuer-Ermäßigung: Ich bin die Tage über das Thema „Lohnsteuer-Ermäßigung" gestolpert und würde gerne wissen, ob sich das für mich Lohnt, ohne dass sich am Ende des Jahres eine böse Überraschung hinsichtlich Steuerrückzahlung ergibt. Zu meiner Person:
35
Unverheiratet
Steuerklasse 1
Kind (0,5)
Angestellt (42TEUR im Jahr)
Arbeitsweg einfach 65KM
Wohne mit meiner Partnerin zusammen die aktuell in Elternzeit ist
Die Vorteile wären in diesem Fall, dass das monatliche Netto etwas höher wäre und dafür am Ende des Jahres eine niedrigere Steuerrückzahlung.
Beim Antrag muss selbstverständlich angegeben werden, dass ich mit meiner Freundin im gleichen Haushalt wohne, sodass der Haushalt nicht mehr allein geführt wird. Ändert das irgendein Freibetrag, den man Jährlich hat? Hat das auch für Sie irgendwelche Nachteile, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgibt?
Hat das eine Auswirkung auf das Kindergeld? Wir erhalten die klassischen 219€ im Monat. Kann aufgrund der Lohnsteuer-Ermäßigung das Finanzamt das Kindergeld streichen und dafür auf Kinderfreibetrag umschifften?
Lohnsteuer-Ermäßigung
1. November 2022
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Frage vom 1. November 2022 | 08:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer-Ermäßigung
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#1
Antwort vom 1. November 2022 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatBeim Antrag muss selbstverständlich angegeben werden, dass ich mit meiner Freundin im gleichen Haushalt wohne, sodass der Haushalt nicht mehr allein geführt wird. :
So eine Angabe ist nicht erforderlich.
ZitatÄndert das irgendein Freibetrag, den man Jährlich hat? :
Nein
ZitatHat das auch für Sie irgendwelche Nachteile, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgibt? :
Nein
ZitatHat das eine Auswirkung auf das Kindergeld? :
Nein
Ein eingetragener Freibetrag führt lediglich dazu, dass man statt einer Steuererstattung im Rahmen einer Steuererklärung das Geld schon mit dem Gehalt bekommt. Einziger "Nachteil" ist, dass man dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und somit auch die Termine für die Pflichtabgabe einhalten muss und nicht mehr 4 Jahre Zeit hat. Andere Vor- oder Nachteile gibt es nicht.
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