Lohnsteuer Kl. 2 oder 1?

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer Kl. 2 oder 1?

Hallo,

das ist bei mir die Frage.
Also, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft, daher werde ich ab 2005 nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert.
Weiß jemand, ob es möglich ist, die eheähnliche Gemeinschaft in eine Lebensabschnittsgemeinschaft umzuwandeln um dann in den Vorteil zu kommen, wieder nach 2 versteuert zu werden?
Lässt das Finanzamt sich darauf ein?
Für eure Antworten bin ich dankbar.

Gruß :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Kriterium für die Steuerklasse II ist nicht, ob es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt oder nicht.

Die Steuerklasse II bekommt man dann nicht, wenn zum Haushalt jemand gehört, der über 18 Jahre alt ist und für den man kein Kindergeld bekommt. Dabei kann es sich auch um ein eignes Kind handeln, das schon berufstätig ist.

Wenn Dein Lebensgefährte oder auch Lebensabschnittsgefährte bei Dir lebt, kommst Du nicht in die Steuerklasse II.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

ausserdem brauchst DU für II mind. 1 Kind, wofür Du Kindergeld und Kinderfreibetrag bekommst!

MfG

Dirk Radtke

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