Hallo,
das ist bei mir die Frage.
Also, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft, daher werde ich ab 2005 nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert.
Weiß jemand, ob es möglich ist, die eheähnliche Gemeinschaft in eine Lebensabschnittsgemeinschaft umzuwandeln um dann in den Vorteil zu kommen, wieder nach 2 versteuert zu werden?
Lässt das Finanzamt sich darauf ein?
Für eure Antworten bin ich dankbar.
Gruß
Lohnsteuer Kl. 2 oder 1?
28. Oktober 2004
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Frage vom 28. Oktober 2004 | 11:57
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer Kl. 2 oder 1?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2004 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Das Kriterium für die Steuerklasse II ist nicht, ob es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt oder nicht.
Die Steuerklasse II bekommt man dann nicht, wenn zum Haushalt jemand gehört, der über 18 Jahre alt ist und für den man kein Kindergeld bekommt. Dabei kann es sich auch um ein eignes Kind handeln, das schon berufstätig ist.
Wenn Dein Lebensgefährte oder auch Lebensabschnittsgefährte bei Dir lebt, kommst Du nicht in die Steuerklasse II.
#2
Antwort vom 29. Oktober 2004 | 13:19
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 20x hilfreich)
Moin,
ausserdem brauchst DU für II mind. 1 Kind, wofür Du Kindergeld und Kinderfreibetrag bekommst!
MfG
Dirk Radtke
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