Lohnsteuer Unklarheit

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Octofit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer Unklarheit

Hallo zusammen,

nach eigener Recherche komme ich bei meinem Problem leider nicht weiter und hoffe, dass ich hier nun Hilfe finde. Die Sachlage:

Ich bin Einzelunternehmer mit 2 Mitarbeitern. Mitarbeiter 1 erhielt im Jahr 2018 bis einschließlich November 451 € Gehalt und im Dezember 700 € - also insgesamt 5.661 €. Er ist in Steuerklasse I gemeldet.
Mitarbeiter 2 wurde im Juli eingestellt und war bis einschließlich September Minijobber. Von Oktober bis Dezember lag er mit wechselndem Lohn im Bereich 500 – 800 €. In Summe erhielt Mitarbeiter 2 genau 2.596,36 € Lohn. Er wurde mit Beginn zum November vom Steuerklasse VI in Steuerklasse I gemeldet. Falls relevant: Mitarbeiter 2 war vor der Anstellung bei mir selbstständig.

Nun wurde im September zum ersten mal bei mir Lohnsteuer eingezogen. Bis zum Jahresende wurden 347,06 € Lohnsteuer abgebucht, im Januar habe ich nun eine Rückzahlung in Höhe von 107,64 € erhalten.
Ich kann nun die Zahlungen nicht nachvollziehen. Die Fragen, die ich mir stelle, lauten:

1) Wie kommt es, dass für Mitarbeiter 1 scheinbar keine Lohnsteuer angefallen ist, für Mitarbeiter 2 aber schon? Auch auf den Gehaltsabrechnungen sind in den Jahressummen für Mitarbeiter 1 keine Lohnsteuer, für Mitarbeiter 2 doch Lohnsteuer angeführt.
2) Kommt der Freibetrag von 9.000 € nicht zum Einsatz? Davon sind beide Arbeitnehmer doch noch weit entfernt.
3) Woher kommen die abgebuchten Beträge? Sie decken sich nämlich nicht mit den Beträgen auf den Gehaltsabrechnungen. Werden hier andere Rechnungen angestellt, als es meine Buchhaltungssoftware auf der Gehaltsabrechnung ausgeführt hat?

Wenn meine Software nicht genau ist und Abweichungen entstehen, kann ich damit leben. Völlig unklar ist mir aber, wieso für Mitarbeiter 1 keine Lohnsteuer angefallen ist, für Mitarbeiter 2 aber schon.

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße
Peter Schäfer

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

zu 1) Mitarbeiter 2 hatte zeitweise die Steuerklasse VI
zu 2) Nicht in Steuerklasse VI
zu 3) Keine Ahnung. Wer hat denn die Gehaltsabrechnungen erstellt und wer hat abgebucht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Octofit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

1+2) Das ergibt endlich einen Sinn.
3) Die Gehaltsabrechnung erstelle ich selbst per Sage One Software. Abgebucht wurde von der Landeskasse.

Eigentlich denke ich, die Antwort zu kennen, aber mittlerweile bin ich so verunsichert, dass ich noch einmal nachfragen möchte: Ob Lohnsteuer anfällt oder nicht, macht doch für mich als Arbeitgeber keinen Unterschied. In Lohnsteuerklasse I würde der Arbeitnehmer durch die fehlende Lohnsteuer mehr Lohn ausgezahlt bekommen, in Lohnsteuerklasse VI wird Lohnsteuer abgebucht und der Arbeitnehmer erhält entsprechend weniger Lohn ausgezahlt. Für mich als Arbeitgeber ergeben sich unter dem Strich identische Kosten. Sehe ich das richtig?

Freundliche Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ob Lohnsteuer anfällt oder nicht, macht doch für mich als Arbeitgeber keinen Unterschied.


Richtig

Zitat:
In Lohnsteuerklasse I würde der Arbeitnehmer durch die fehlende Lohnsteuer mehr Lohn ausgezahlt bekommen, in Lohnsteuerklasse VI wird Lohnsteuer abgebucht und der Arbeitnehmer erhält entsprechend weniger Lohn ausgezahlt.


So ist es

Zitat:
Für mich als Arbeitgeber ergeben sich unter dem Strich identische Kosten. Sehe ich das richtig?


Ja

Zu prüfen ist jedoch, wo der Unterschied zwischen der Lohnsteuer in der von Dir verwendeten Software und der abgebuchten Lohnsteuer her kommt. Da kann ich Dir aber leider nicht helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Octofit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Top, vielen Dank für die Hilfe.

Die Differenz zwischen Software und tatsächlicher Abbuchung werde ich noch untersuchen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen