Lohnsteuer ?

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Lohnsteuer ?

Bei Minijob ist keine Lohnsteuer abzuführen.
Wie ist bei Midijob ?
Die Löhne sind ja wenig, als dass Lohnsteuer fällig würde ?
wieviel % ?

-----------------
"28c7h49T"

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo icecycle,

eine Midijob (Gleitzone) wird steuerlich ganz normal abgrechnet, der Unterschied zu einem Volljob (nenn ich jetzt mal so) bezieht sich nur auf die Sozialabgaben.

Bei Steuerklasse 1,3 oder 4 entsteht jedoch keine Steuer, da die maximalen 800 Euro noch unter dem Grundfreibetrag zzlg. Sonderausgaben/Werbungskosten liegen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Bei Minijob ist keine Lohnsteuer abzuführen.


Das ist nicht richtig. Bei einem Minijob besteht die Möglichkeit der pauschalen Abführung der Lohnsteuer. Alternativ kann man auch einen Minijob auf Steuerkarte abrechnen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Die pauschalierte Lohnsteuer bei Minijob von 2% bekommt der Arbeitnehmer aber nicht zurück.
Midijob ist sowohl für Arbeitnehmer ( +Sozialversicherung)
als auch für Arbeitgeber (20 anstatt 30% Soz.Abgaben) interessanter als Minijob. Wieso lehnen die meisten
Arbeitgeber Midijob ab ?

-----------------
"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo icecycle,

du darfst Minijob und Midijob nicht miteinander vergleichen. Wenn der Lohn unter
400 Euro liegt, ist es ein Minijob, und wenn er darüber liegt, ist es ein Midijob; da gibt es kein Wahlrecht.
Und günstiger ist in der Regel der Minijob, da nur 30% Abgaben den immer über 30% liegenden Abgaben beim Midijob gegenüber stehen (von einem Volljob mit über 40% gar nicht zu reden). Von wem die Kosten getragen werden, ist unerheblich, da der Arbeitnehmer immer alle Kosten erwirtschaften muss.
Voraussetzung dafür, dass ein Minijob besser ist, ist natürlich, dass der Arbeitnehmer von anderer Seite sozialversichert ist (insbesondere krankenversichert), etwa über einen Hauptjob oder eine Familienversicherung. Und genau für solche Fälle ist der Minijob doch eigentlich geschaffen worden. Von allein 400 Euro wird kaum jemand leben können.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Midijob ist sowohl für Arbeitnehmer ( +Sozialversicherung) als auch für Arbeitgeber (20 anstatt 30% Soz.Abgaben) interessanter als Minijob.


Diese Aussagen kann ich nicht nachvollziehen. Für die meisten AN ist es nicht interessant, die Sozialabgeben in Höhe von 20% selbst zu tragen. Für viele AN ist es zudem nicht interessant, so einen Job auf Steuerkarte zu machen, was bei einem Midijob notwendig ist.

Die meisten AG zahlen bei einem Minijob relativ geringe Stundenlöhne, weil sie damit kalkulieren, dass bei so einem Job der AN keine Abzüge mehr hat. Somit sparen auch die AG.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen