Lohnsteuer zurückholen

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459663-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer zurückholen

Hallo zusammen,
ich habe folgende Problematik: ich bin aus Österreich, auch noch in Österreich gemeldet, arbeite seit Oktober 2016 aber in Deutschland. Mein Arbeitsvertrag ist befristet: ab 24.10.2016, 6 Monate Probezeit und eben bis 23.10.2017 befristet. Mein Arbeitgeber sagte mir bei der Einstellung, dass ich eine SteuerID benötige, welche ich umgehend beantragte hatte. Langes hin und her, viele Telefonate später, teilte mir letztendlich die Dame am Telefon mit, dass ich keine bekomme, ich brauche stattdessen eine Ersatzbescheinigung. Welche ich nun auch nicht bekomme, da ich lt. Vertrag voraussichtlich länger als 6 Monate in Deutschland arbeite.
Jetzt bin ich seit Oktober 2016 mit der Steuerklasse 6 eingestuft. Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich das Geld, dass mir die letzten Monate abgezogen wurde (Differenz zw. Steuerklasse 6 und 1) wieder zurück bekomme? Ich kann mich auch in Deutschland melden, dass wäre kein Problem, also für die künftige Einstufung. Es geht mir rein nur um die Vorgehensweise, damit ich nicht um das Geld der letzten Monate umfalle. Welche Möglichkeiten habe ich? bzw. gibt es überhaupt eine?

Vielen Dank schon mal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sowas schon probiert?
www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Grenzgaenger/LSt-Freistellung-Grenzgaenger_Oesterreich_2017.pdf

Würde sagen, dass man als Grenzgänger in Ö steuerpflichtig ist. Wobei das nur gilt, wenn Wohnsitz und Arbeitsplatz bis zu 30km entfernt sind. Krankenversichert ist man aber nicht auch noch uzfällig doppelt in D und Ö?

Ansonsten würde ich beim österreichischen Finanzamt mal fragen, was man als Grenzgänger so alles braucht.

Und für 2016 wohl eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige einreichen?! Hier weiß bestimmt jemand mehr.

-- Editiert von Retels am 11.02.2017 19:47

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#2
 Von 
fb459663-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank!
30 Kilometer geht sich nicht aus.
Das wäre nur der Fall wenn es eine Österreichische Firma wäre und man von denen aus in Deutschland arbeitet. Obwohl ich denke, sogar da braucht man eine Bescheinigung oder dann eine ID.

Danke für den Tipp, dass ich mal beim FA in Österreich nachfrage. Vielleicht könnte ich die letzten Monate dann sogar in Österreich absetzen. Und mich jetzt dann hier in Deutschland anmelden.

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