Nehmen wir an, eine Person ist "hauptberuflich" Student und arbeitet als studentische Hilfskraft bei einem Unternehmen. Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung hat sie einen Brutto-Jahreslohn von 6.553,32 Euro (ohne Einbehaltung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag). Zusätzlich Angaben zur Sozialversicherung sind 612,72 Euro Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen
Rentenversicherung und 421,68 Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nehmen wir an, dass sich dort aber auch diese Angabe findet: nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung über 786,36 Euro.
Wie kann das sein, wenn die Person gar nicht privat versichert ist?
-- Editiert von Andreas Nachrichter am 20.04.2019 23:39
Lohnsteuerbescheinigung: nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Es handelt sich um Vordorgeaufwendungen und sind als solche einkommensmindernd zu berücksichtigen Das gilt auch für gesezlich Versicherte. Es handelt sich aber wohl um den AN- Anteil an der KV. Der Arbeitgeberanteil ist für den AN irrelevant.
Es sei denn es handelt sich um steuerfreie Zuschüsse zu KV. Aber so lese ich es nicht in dem Beitrag.
Bei Unklarheiten mal Auskunft von der Lohnbuchhaltung des Unternehmens einholen.
-- Editiert von Spejbl am 21.04.2019 00:18
Wenn es keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt, dann wird dort ein Pauschalbetrag von 12% des Bruttogehaltes eingetragen. Außerdem steht da nicht:
nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung
sondern
28. Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale
-- Editiert von hh am 21.04.2019 00:18
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Zitatsondern :
28. Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale
Nicht in dem Dokument, welches man bei der vorausgefüllten Steuererklärung via ELSTER online erhält. Da fehlt Letzteres, was natürlich nunmehr alles aufklärt. Besten Dank!
-- Editiert von Andreas Nachrichter am 21.04.2019 00:59
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