Hallo ich habe mal bezüglich unserer Lohnsteuererklärung eine Frage.
Ich bin seit 2005 verheiratet und mein Mann und ich haben Zusammenveranlagung. Er hat Lohnsteuerklasse 3 und ich 5. Unsere Tochter ist am 06.07.2009 3 Jahre alt geworden, und somit endete mein Erziehungsurlaub im letzten Jahr. Da mich mein alter Arbeitgeber gekündigt hat, bin ich seit 07.07.2009 Arbeitslos gemeldet. Nun wollten wir die Lohnsteuererklärung für 2009 machen und haben bei Nichtbeschäftigung Ehefrau meine Daten vom Arbeitsamt angegeben. Ich habe von Juli 2009 bis Dezember 2009 ca. 4000 Euro Arbeitslosengeld erhalten. Doch dann kam der Schock bei der Berechnung wir sollen über 3000 Euro and das Finanzamt zahlen ? Das kann doch nicht sein oder? Wäre nett wenn uns jemand helfen kann. Vielleicht haben wir ja was falsch gemacht?
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Lohnsteuererklärung Arbeitslos
2. Februar 2010
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Frage vom 2. Februar 2010 | 11:50
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnsteuererklärung Arbeitslos
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#1
Antwort vom 2. Februar 2010 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Es kann zwar durch den bezug von Arbeitslosengeld eine Nachzahlung auftreten, jedoch nicht in der genannten Höhe. Wo der Fehler liegt kann man aber ohne genaue Kenntnis Eurer Eingaben nicht aus dem Forum heraus beurteilen.
Für eine überschlägige Berechnung ist mindestens noch die Kenntnis des Bruttoeinkommens Deines Mannes, sowie der von ihm gezahlten Steuer notwendig.
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