Da es hieß, man brauche keine Belege mehr einzureichen, habe ich im Rahmen der Lohnsteuererklärung auch eine Spendenbescheinigung über 250 EUR nicht mit übersandt. Nun werden jedoch nur 102 EUR anerkannt und darauf hingewiesen, dass hierfür doch Belege einzureichen sind. Muss ich nun Widerspruch einlegen?
Lohnsteuererklärung Spendenbescheinigung
17. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2018 | 18:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuererklärung Spendenbescheinigung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Mai 2018 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
Nö. Sie können Ihre Belege vermutlich per "schlichter Änderung" nachreichen.
#2
Antwort vom 17. Mai 2018 | 20:24
Von
Status: Master (4874 Beiträge, 1175x hilfreich)
Da der Fragesteller vermutlich nicht den Unterschied kennt, sollte der allgemeine Hinweis reichen, dass er innerhalb der Einspruchsfrist (etwa ein Monat und drei Tage nach Bescheiddatum) den Spendenbeleg mit der Bitte um Berücksichtigung nachreichen sollte.
Ein Ansatz von 102 EUR bei den Spenden finde ich übrigens merkwürdig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2018 | 06:29
Von
Status: Student (2113 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatEin Ansatz von 102 EUR bei den Spenden finde ich übrigens merkwürdig. :
Na, da hat ein Bearbeiter die frühere "Nichtaufgriffsgrenze" von 200 DM in Euro umgerechnet ;-)
Es stimmt übrigens nicht, dass man keine Belege mehr einreichen muss/soll.
Für erstmalige sowie steuerlich relevante Sachverhalte ist ein Einreichen der Belege durchaus sinnvoll.
Z. B. erstmalige Vermietung eines Objekts, hohe Spenden oder Handwerkerleistungen, etc.
Und wenn man Pech hat schlägt der Risikofilter an, dann muss/soll der Bearbeiter sowieso Belege anfordern.
Ansonsten haben meine Vorredner natürlich Recht. Belege nachreichen mit einem Einzeiler dazu, das reicht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 18. Mai 2018 | 18:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten!
Und jetzt?
Schon
267.637
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten