Lohnsteuererklärung und Ausbildung?

12. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Lohnsteuererklärung und Ausbildung?

Hallo,

ich sitze hier gerade an der Lohnsteuererklärung für meine Freundin!

So war vom 01.01 - 31.07 noch in der Ausbildung! Und vom 01.08 - 14.08 arbeitslos! Ab dem 15.08 arbeitet sie! Bis zu diesem Zeitpunkt musste sie keine Lohnsteuer zahlen!
Ist es immer noch so, dass wenn man weniger also 6 Monate gearbeitet hat 100% Lohnsteuer zuzück bekommt?

Und sind diese Zeiträume (Ausbildung und Arbeitslosigkeit) unter Nichtbeschäftigung zu führen?

Und wie ist das mit den Fahrkosten? Kann ich die aus der Ausbildung mit angeben?

-- Editiert von steven001 am 12.02.2006 17:10:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Aufs Jahr hochgerechnet dürfte sich also keine Steuer ergeben.
Das ist aber eine mutige Aussage.

Das hängt davon ab, was die Freundin insgesamt verdient hat. Ich nehme an, dass es sich bei der Ausbildung Deiner Freundin um eine Lehre gehandelt hat, bei der auch ein Lehrlingsgehalt gezahlt wurde.

Die Grenze, ab der Steuern gezahlt werden muss, liegt bei etwa 10.800€ brutto im Jahr. Wie lange man dafür gearbeitet hat, spielt keine Rolle. Die Grenze erhöht sich, wenn man Werbungkosten oder Sonderausgaben geltend machen kann, die oberhalb der Pauschbeträge liegen.

Alle Gehälter werden dafür zusammen gerechnet, d.h. auch das Ausbildungsgehalt zählt mit. Das Arbeitslosengeld zählt über den Progressionsvorbehalt zum Teil mit.

Bei den Fahrtkosten kann sie die Ausbildung mit angeben.

Die Ausbildung zählt dabei als Beschäftigungszeit, da sie in dieser Zeit ja auch Geld verdient hat. Das dabei verdiente Gehalt muss auch angegeben werden.

Nur die Zeit der Arbeitslosigkeit ist als Zeit der Nichtbeschäftigung anzugeben.

Das erhaltene Arbeitslosengeld muss ebenfalls im entsprechenden Feld angegeben werden. Dazu müsste Deine Freundin eine Bescheinigung des Arbeitsamtes erhalten haben.

Deine Freundin kann auf jeden Fall mit einer hohen Steuererstattung rechnen. Ob sie alles wieder bekommt, hängt wie bereits erwähnt vom Gesamtgehalt über das Jahr gesehen ab.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Sie muss also auch 3x diesen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2005 bekommen haben! Also Ausbildung + 2x Arbeitsplatz! Hat sie nämlich auch nicht!

Rechne ich die Beträge einfach zusammen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Warum 2x Arbeitsplatz?

Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung muss sie für den Ausbildungszeitraum erhalten haben und eine weitere für den Arbeitsplatz. Evtl. sind diese Dinge auch auf der Steuerkarte eingetragen.

Vom Arbeitsamt erhält man eine Bescheinigung über das Arbeitslosengeld (keine el. Lohnsteuerbescheinigung), wo auch bescheinigt ist, welcher Betrag für die Steuererklärung maßgebend ist.

Die Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen werden zusammen gerechnet. Für das Arbeitslosengeld gibt es ein gesondertes Feld in der Anlage N (Zeile 27, Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja, sie hatte hatte 2 Arbeitgeber!!

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