Lohnsteuerjahresausgleich - Kann ich die Fahrten zu Weiterbildung und Lerngruppen absetzen?

9. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mette
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnsteuerjahresausgleich - Kann ich die Fahrten zu Weiterbildung und Lerngruppen absetzen?

Hallo,
ich verzweifle gerade an meinem Antrag.

1. Kann ich die Fahrten zu einer Weiterbildung(Schulabschluß) und den Lerngruppen absetzten?

2. Wenn ich Kindsunterhalt bezahle wird das auch angerechnet?

3. Was muss ich tun wenn ich der vollen Freibetrag möchte und der Vater zu stimmt weil er keinen Unterhalt bezahl?

Danke für die hilfe im Vorraus.
Mette

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mette
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal,
das volle Kindergeld auch wenn ich es komplett an die betr. Oma gebe?
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

zu 1) Da es sich bei einem Schulabschluss um eine Ausbildung und nicht um eine Weiterbildung handelt, kann man die Kosten nur als Sonderausgaben und nur bis zu einer Höhe von max. 4000€ absetzen.

zu 2) Nein.

zu 3) Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, steht Dir der volle Kinderfreibetrag auch ohne Zustimmung des Vaters zu. Ob Du das Kindergeld weitergibst, spielt keine Rolle. Wenn Du den vollen Kinderfreibetrag möchtest wird Dir auch die Zahlung des vollen Kindergeldes zugerechnet.

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#4
 Von 
Mette
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke,
das mit dem Kindergeld verstehe ich nicht! sorry, was heißt wird Dir auch die Zahlung des vollen Kindergeldes zugerechnet?
sonderausgaben gebe ich wie an?
Lg Mette

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bei niedrigen und mittleren Einkommen bringt der Kinderfreibetrag fast gar nicht, außer einer kleinen Ersparnis beim Solidaritätszuschlag.

Es wird nämlich geprüft, was höher ist, das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Wenn Du den vollen Kinderfreibetrag beantragst, wird Dir auch das volle Kindergeld zugerechnet.

Wenn Du nur den halben Kinderfreibetrag beantragen würdest, dann würde Dir auch nur das halbe Kindergeld zugerechnet, auch dann, wenn es in vollem Umfang an Dich ausgezahlt wird.

In der Anlage KIND wird nach der Höhe des Kindergeldes gefragt. Dabei ist nicht die Höhe des an Dich ausgezahlten Kindergeldes gemeint, sondern die Höhe des Dir zuzurechnenden Kindergeldes.

Die Sonderausgaben werden auf der 3. Seite des Mantelbogens benatragt.

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#6
 Von 
Mette
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,
erstmal danke!
Wo erfahre ich die Höhe des mir zuzurechnendem Kindergeld? Oder sollte ich auf den Freibetrag verzichten?

Also die Fahrten zur Schule und zur Lerngruppe sind dann Sonderkosten und die Werbungskosten sind dann die Pauschale!?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Im Normalfall wird Dir die Hälfte des Kindergeldes zugerechnet, auch dann, wenn es vollständig an Dich ausgezahlt wird. Dem steht dann auch ein Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag gegenüber.

Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, kannst Du den vollen Kinderfreibetrag beantragen. In dem Fall wird Dir auch das volle Kindergeld zugerechnet.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind also miteinander gekoppelt. Ein Verzicht auf die Beantragung des vollen Kinderfreibetrages kann sich u.U. lohnen, wenn Du Kinderbetreuungskosten hast, die höher als 750€ im Jahr liegen. das müsste dann aber im Einzelfall nachgerechnet werden.

Wenn Du niedrigere Betreuungskosten hast, dann solltest Du den vollen Kinderfreibetrag beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mette
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

DAnke,
und wo trage ich denn die zvk ein??
Dann war da noch das mit dem Kindergeld und dem Freibetrag,(Forum. Lohnsteuerjahresausgleich) mir ist eingefallen dass den Antrag auf kindergeld die Oma gestellt hat und das kind nur mit 2. Wohnsitz bei mir gemeldet ist. Hatte 2004 st.kl.2 0,5 kinder
Danke im Vorraus

-- Editiert von mette am 02.10.2005 21:09:30

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