Hallo,
ich verzweifle gerade an meinem Antrag.
1. Kann ich die Fahrten zu einer Weiterbildung(Schulabschluß) und den Lerngruppen absetzten?
2. Wenn ich Kindsunterhalt bezahle wird das auch angerechnet?
3. Was muss ich tun wenn ich der vollen Freibetrag möchte und der Vater zu stimmt weil er keinen Unterhalt bezahl?
Danke für die hilfe im Vorraus.
Mette
Lohnsteuerjahresausgleich - Kann ich die Fahrten zu Weiterbildung und Lerngruppen absetzen?
Haben Sie sich versteuert?
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--- editiert vom Admin
Danke erstmal,
das volle Kindergeld auch wenn ich es komplett an die betr. Oma gebe?
Lg
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zu 1) Da es sich bei einem Schulabschluss um eine Ausbildung und nicht um eine Weiterbildung handelt, kann man die Kosten nur als Sonderausgaben und nur bis zu einer Höhe von max. 4000€ absetzen.
zu 2) Nein.
zu 3) Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, steht Dir der volle Kinderfreibetrag auch ohne Zustimmung des Vaters zu. Ob Du das Kindergeld weitergibst, spielt keine Rolle. Wenn Du den vollen Kinderfreibetrag möchtest wird Dir auch die Zahlung des vollen Kindergeldes zugerechnet.
Danke,
das mit dem Kindergeld verstehe ich nicht! sorry, was heißt wird Dir auch die Zahlung des vollen Kindergeldes zugerechnet?
sonderausgaben gebe ich wie an?
Lg Mette
Bei niedrigen und mittleren Einkommen bringt der Kinderfreibetrag fast gar nicht, außer einer kleinen Ersparnis beim Solidaritätszuschlag.
Es wird nämlich geprüft, was höher ist, das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Wenn Du den vollen Kinderfreibetrag beantragst, wird Dir auch das volle Kindergeld zugerechnet.
Wenn Du nur den halben Kinderfreibetrag beantragen würdest, dann würde Dir auch nur das halbe Kindergeld zugerechnet, auch dann, wenn es in vollem Umfang an Dich ausgezahlt wird.
In der Anlage KIND wird nach der Höhe des Kindergeldes gefragt. Dabei ist nicht die Höhe des an Dich ausgezahlten Kindergeldes gemeint, sondern die Höhe des Dir zuzurechnenden Kindergeldes.
Die Sonderausgaben werden auf der 3. Seite des Mantelbogens benatragt.
Hallo nochmal,
erstmal danke!
Wo erfahre ich die Höhe des mir zuzurechnendem Kindergeld? Oder sollte ich auf den Freibetrag verzichten?
Also die Fahrten zur Schule und zur Lerngruppe sind dann Sonderkosten und die Werbungskosten sind dann die Pauschale!?
Danke
Im Normalfall wird Dir die Hälfte des Kindergeldes zugerechnet, auch dann, wenn es vollständig an Dich ausgezahlt wird. Dem steht dann auch ein Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag gegenüber.
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, kannst Du den vollen Kinderfreibetrag beantragen. In dem Fall wird Dir auch das volle Kindergeld zugerechnet.
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind also miteinander gekoppelt. Ein Verzicht auf die Beantragung des vollen Kinderfreibetrages kann sich u.U. lohnen, wenn Du Kinderbetreuungskosten hast, die höher als 750€ im Jahr liegen. das müsste dann aber im Einzelfall nachgerechnet werden.
Wenn Du niedrigere Betreuungskosten hast, dann solltest Du den vollen Kinderfreibetrag beantragen.
DAnke,
und wo trage ich denn die zvk ein??
Dann war da noch das mit dem Kindergeld und dem Freibetrag,(Forum. Lohnsteuerjahresausgleich) mir ist eingefallen dass den Antrag auf kindergeld die Oma gestellt hat und das kind nur mit 2. Wohnsitz bei mir gemeldet ist. Hatte 2004 st.kl.2 0,5 kinder
Danke im Vorraus
-- Editiert von mette am 02.10.2005 21:09:30
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