Lohnsteuerjahresausgleich mit Haupt- und Nebenjob beim selben Unternehmen

24. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
maxluban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerjahresausgleich mit Haupt- und Nebenjob beim selben Unternehmen

Hallo,
ich habe Schwierigkeiten mit dem Lohnsteuerjahresausgleich 2018. Ich war im Januar und Februar 2018 in Vollzeit und ab März 2018 in einem 450-Euro-Job beim selben Unternehmen beschäftigt. Ab März 2018 habe ich einen Vollzeitjob bei einem anderen Unternehmen ausgeübt. Der 450-Euro-Job wurde wegen der Vollzeitstelle in der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet.Ich habe also Steuern gezahlt. Ich habe für den gesamten Zeitraum einen einzigen Lohnsteuer-Ausdruck bekommen, obwohl ja die Abrechnung in zwei verschiedenen Steuerklassen erfolgt ist. Ist das richtig ? Ich muss doch für jede Beschäftigung eine eigene Anlage N ausfüllen ? Aber ich habe ja die Beträge gar nicht, wenn das alles auf einem einzigen Lohnsteuer-Ausdruck steht. Mein Ex-Arbeitgeber ist da leider sehr unkooperativ.

-- Editiert von maxluban am 24.08.2019 13:54

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Aber ich habe ja die Beträge gar nicht Wieso? Gab es keine monatlichen Lohnabrechnungen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der 450-Euro-Job wurde wegen der Vollzeitstelle in der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet.


Diese Begründung kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat:
Ich habe für den gesamten Zeitraum einen einzigen Lohnsteuer-Ausdruck bekommen, obwohl ja die Abrechnung in zwei verschiedenen Steuerklassen erfolgt ist. Ist das richtig ?


Ja

Zitat:
Ich muss doch für jede Beschäftigung eine eigene Anlage N ausfüllen ?


Nein, es wird nur eine Anlage N für alle Jobs ausgefüllt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Diese Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Das wundert mich - Sie sind doch sonst höchst kompetent.... Offenbar war es ein Minijob "auf Lohnsteuerkarte": Der muß natürlich in Klasse 6 versteuert werden, denn naheliegenderweise hat der TE seine Vollzeitstelle in Klasse 1 bis 5 versteuert.

-- Editiert von muemmel am 24.08.2019 18:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das wundert mich - Sie sind doch sonst höchst kompetent.... Offenbar war es ein Minijob "auf Lohnsteuerkarte"


Das habe ich schon verstanden. Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass hier keine Pauschalversteuerung gewählt wurde. Irgendjemand hat dem Fragesteller wohl erklärt, dass aufgrund des Hauptjobs eine Versteuerung nach Steuerklasse 6 erfolgen muss. So eine Aussage ist jedoch falsch und kostet den Fragesteller viel Geld.

Durch die Steuerklasse 6 zahlt man nicht nur direkt deutlich mehr Steuern, man muss auch noch mit einer erheblichen Nachzahlung im Rahmen der Steuererklärung rechnen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es bleibt für mich unverständlich, wenn ein AG um 9€/Monat zu sparen dem AN Steuern in Höhe von ca. 150€/Monat aufbürdet (angenommener Grenzsteuersatz 30%)

Wenn dem AG die 9€/Monat zu viel sind, dann besteht immer noch die Möglichkeit, diese 9€ dem AN aufzubürden.

Am Ende hat also hier der AG dem AN Mehrkosten von 140€/Monat auferlegt ohne einen eigenen Vorteil davon zu haben.

Die eigentliche Gehaltsabrechnung war dagegen korrekt.

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