Ich habe vor circa. 2 Wochen meine Steuererklärung abgegeben. Nun habe ich aber vergessen etwas einzutragen. Kann ich mir die Erklärung beim Finanzamt wieder aushändigen lassen (weil wenn man das schriftlich ohne Formblatt einreicht, gibt das glaube ich Kuddelmuddel).
Bearbeitet haben die die Erklärung ja sicher noch nicht, gibt es da irgendwelche Vorschriften wie man das nachreichen muss oder kann man einfach die ganze Erklärung wieder aushändigen lassen und die Belege und den Betrag nachtragen?
Lohnsteuerjahresausgleich - wie kann man Belege und den Betrag nachreichen?
5. Juli 2003
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juli 2003 | 17:05
Von
Status: Praktikant (566 Beiträge, 44x hilfreich)
Lohnsteuerjahresausgleich - wie kann man Belege und den Betrag nachreichen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Juli 2003 | 12:26
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Na ja, das Finanzamt wird die Erklärung wahrscheinlich nicht wieder rausgeben. Wäre auch zu umständlich. Ich würde einfach das ganze formlos als Brief reingeben. Das wird dann schon richtig berücksichtigt. Und falls das nicht der Fall sein sollte, bleibt nach Bescheiderteilung immer noch der Einspruchsweg.
#2
Antwort vom 6. Juli 2003 | 18:09
Von
Status: Praktikant (566 Beiträge, 44x hilfreich)
Eine Berechnung ist schlicht falsch, weil ich versehentlich Belege mit drinne habe, die vom AG ersetzt worden sind. Kann ich die Belege zurückfordern und den Betrag dann korrigieren. Kann ja nicht in deren Interesse sein, dass das ganze nicht korrekt ist. Und ich habe mich schlicht geirrt, bin ja auch nur ein Mensch
Und jetzt?
Schon
266.714
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten