Hallo,
ich werde im Juli diesen Jahres heiraten...und jetzt wirds kompliziert. Mein Mann ist Spanier und steht in Spanien in einem Angestelltenverhältnis und wird auch dort bleiben. Ich bin Beamtin in NRW und werde das auch bleiben.
Wer kann mir sagen, wie sich das mit den Lohnsteuerklassen verhält? Wie muß ich zukünftig meine Steuererklärung machen? Kann ich mittlerweile auch als Beamter meinen Erstwohnsitz innerhalb der EU anmelden auch wenn ich hier in Deutschland arbeite? Und wie verhält sich das ganze, wenn wir Nachwuchs bekommen? Ich hab mich schon an verschiedene Stellen gewandt, aber irgendwie bekommt man gar keine Antwort, oder jedes Mal eine andere.
Und da ich selbst nicht der Steuerfachmann bin...würde ich mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Lohnsteuerklasse - Erstwohnsitz innerhalb der EU auch wenn ich in Deutschland arbeite?
26. Juni 2008
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Frage vom 26. Juni 2008 | 10:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerklasse - Erstwohnsitz innerhalb der EU auch wenn ich in Deutschland arbeite?
#1
Antwort vom 26. Juni 2008 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (50138 Beiträge, 17563x hilfreich)
Die Beantwortung der Frage hängt sehr davon ab, wo sich zukünftig der gemeinsame Erstwohnsitz befindet.
Da ich mich aber mit Beamtenrecht nicht auskenne, weiß ich nicht, ob Du Deinen Erstwohnsitz verlagern darfst. Mir war bislang nicht bekannt, dass es in dieser Hinsicht Restriktionen im Beamtenrecht gibt.
#2
Antwort vom 26. Juni 2008 | 21:24
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 134x hilfreich)
Das sieht mir danach aus, als ob Sie hier keine Zusammenveranlagung durchführen können und in Steuerklasse I bleiben, da der Ehemann hier keinen Wohnsitz hat und sich auch nicht hier aufhält.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2008 | 08:43
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 73x hilfreich)
Handelt es sich hier nicht um einen Fall des § 1a EStG
?
Aber wahrscheinlich wirds an der Höhe der Einkünfte scheitern.
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