Hallo
Folgende Frage:
Ich bin in Steuerklasse 3 , mein Mann in 5. Wir haben damals zwecks Elterngeld von 4/4 auf 3/5 gewechselt. Leider einen Monat zu spät ... So dass mein Elterngeld mit Steuerklasse 4 berechnet wurde und das meines Mannes (4 Elterngeld plus Monate) mit Steuerklasse 5 (da für ihn ein anderer Berechnungszeitraum gilt. Also, Schuss in den Ofen. Meine Frage allerdings nun ist, ob jetzt ein Wechsel auf 4/4 oder mein Mann 3 und ich 5 sinnvoll ist? Da er Geld verdient - abgesehen von den Elterngeldmonaten - und ich ein Jahr lang Elterngeld bekomme...
Wie wirkt sich das auf die Berechnung meiner Steuer nächstes Jahr für 2019 aus? Ich muss ja nachzahlen, da das Elterngeld als Einkommen nachzuversteuern ist (Steuerfreibetrag wird überschritten). Ist ein Wechsel sinnvoll und wenn ja, welcher Art?
Ich möchte vermeiden, dass ich am Ende viel (mehr) nachzahlen muss und gleichzeitig ja weniger Elterngeld hatte aufgrund des zu späten Wechsels...
Ist meine Problematik verständlich?
Ein Wechsel ist 2019 noch möglich, da dieses Jahr noch nicht vorgenommen.
Vielen Dank
Lohnsteuerklasse während Elterngeldbezug
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
An der Höhe der festgesetzten Einkommensteuer ändert die Wahl der Steuerklassen nichts.
Mit einer günstigen Steuerklasse hat man das Geld jedoch sofort und nicht erst nach Eintreffen des Steuerbescheides.
Da aufgrund der ungünstigen Steuerklassenwahl in den ersten 5 Monaten schon Zuviel Steuern gezahlt wurden, gehe ich nicht von einer Nachzahlung aus, wenn Dein Mann in 3 wechselt.
Mit Sicherheit kann man das aber nur bei genauer Kenntnis der Einkommensverhältnisse sagen.
Vielen Dank für die Antwort!
Mich würde allerdings noch interessieren, wie mein übersteigendes Einkommen (Elterngeld über dem Freibetrag) versteuert wird? Nach der Steuerklasse in der ich bin? Oder nach anderen Steuersätzen?
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Zitat:wie mein übersteigendes Einkommen (Elterngeld über dem Freibetrag)
Welchen Freibetrag meinst Du? Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Elterngeld.
Zitat:Nach der Steuerklasse in der ich bin?
Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen.
Zitat:Oder nach anderen Steuersätzen?
Das Elterngeld selbst ist komplett steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es gibt im Internet spezielle Rechner, mit denen man die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes ermitteln kann.
Die genaue Belastung hängt sowohl von der Höhe des Elterngeldes als auch von der Höhe des übrigen Einkommens ab.
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