Hallo ihr lieben,
ich hoffe ich finde in diesem Forum einen guten Rat.
Folgende Situation:
Ich bin seit August letzten Jahres verheiratet, und hatte im Jahr 2003 die Steuerklassen III / V für meine Frau und mich gewählt.
Ich habe im Jahr 2003 eine Umschulung besucht und meine Frau ist arbeiten gegangen. Da ich aber 15 Jahre am Stück gearbeitet habe und der Verdienst recht gut war, hatte ich die Klasse III und meine Frau die Klasse V. Somit viel das Unterhaltsgeld für mich recht hoch aus.
Jetzt zu dem eigentlichen Problem:
Zum 9.06.2004 endete nun die Umschulung und ich bin in den Status arbeitslos gewechselt. Um weiterhin Unterstützung zu erhalten mußte ich alle Anträge nochmal neu ausfüllen und auch meine Kopie der aktuellen Lohnsteuerkarte beilegen. Dabei ist dem Arbeitsamt aufgefallen, daß ich im Jahrt 2004 die Lohnsteuerklasse IV habe und somit einen nicht ganz unerheblichen Betrag zuviel bekommen habe!! Diesen zuviel erhaltenen Betrag soll ich nun zurück zahlen. Da ich zum ersten mal in meinem Leben überhaupt eine andere Lohnsteuerklasse benutzen mußte, dachte ich aus Unwissenheit, die Lohnsteuerklasse bleibt nun für jedes Jahr gleich, solange ich es nicht widerrufe.
Da ich das Schreiben gerade erst bekommen habe, und ich bevor ich zum Amt gehe gerne wissen möchte wovon ich rede, meine Frage:
Kann ich meine Lohnsteuerklasse rückwirkend zum 1.1.04 noch ändern um diese Rückzahlung zu verhindern? Wenn nicht wäre das vorerst unser finanzieller Ruin. Es sei denn ich finde in den nächsten Wochen einen vernünftigen Job, was ja in unseren Landen eher unwahrscheinlich ist.
Gruß
Brucki
Lohnsteuerklasse(n) nachträglich ändern?
Die Lohnsteuerklasse wird nur auf Antrag geändert. Irgendjemand muss also den Antrag gestellt haben, die Steuerklassen von III/V auf IV/IV zu ändern.
Eine rückwirkende Änderung der Steuerklassen ist nicht möglich.
Wenn die Steuerklassen allerdings irrtümlich geändert worden sind, gibt es vielleicht doch noch die Möglichkeit, das rückwirkend zu ändern. Das kann ich nicht genau beurteilen.
In dem Fall müsste allerdings Deine Frau erhebliche Steuern nachzahlen, sofern sie gearbeitet hat.
Dazu möchte ich noch anmerken, dass man die Steuerklassen III, IV und V zwar frei wählen kann, aber man kann keine Steuerklasse ein zweites mal in einem Jahr wählen. Hatte ich also einmal bereits zB die Klasse IV rechtmäßig, so kann ich zwar danach III oder V wählen, aber danach dann nicht nochmal zur IV zurückkehren.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
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