Lohnsteuerklassenwahl und Berechnung

26. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerklassenwahl und Berechnung

Guten Morgen zusammen,

seit langem beschäftige ich mich damit, von der LSt-Klassen-Kombi 4/4 auf 3/5 zu wechseln. Ich trau mich bisher nicht, da ich nicht weiß, was mich am Ende dann ggf. an Nachzahlungen erwartet bzw. wie ich das vorab berechnen könnte.

Situation:

Verheiratet, zwei Kinder, Ehepartner 1: 80.000 Euro brutto, Ehepartner 2: 20.000 Euro brutto.
Kinderfreibetrag: 2,0 (beide)

Wie kann ich nun anhand der Splittingtabelle berechnen, was ich zahlen muss und was ich tatsächlich über das Jahr abgeführt habe. Ich steig da überhaupt nicht durch.

Die zweite Situation wäre, dass meine Frau gar nicht arbeiten würde und somit 0 Euro eigenes Einkommen hätte. Auch dafür wüsste ich gerne, wie man das dann berechnet.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!

Grüße
Nevi21

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sie nehmen einen beliebigen Lohnsteuerrechner und rechnen aus, was bei 80.000 und 20.000 in Klasse 4 jeweils zu zahlen wäre. Und dann rechnen Sie das mal mit 3 und 5 durch - die Differenz beider Summen ist das, was Sie nachzahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Sie nehmen einen beliebigen Lohnsteuerrechner und rechnen aus, was bei 80.000 und 20.000 in Klasse 4 jeweils zu zahlen wäre. Und dann rechnen Sie das mal mit 3 und 5 durch - die Differenz beider Summen ist das, was Sie nachzahlen.


So funktioniert das nicht. Wenn man diesen Weg nehmen will, dann teilt man das gemeinsame Einkommen durch 2, rechnet die sich daraus ergebende Steuer mit Hilfe eines Lohnsteuerrechners für Steuerklasse 4 aus und verdoppelt dann das Ergebnis.

Dieses Ergebnis vergleicht man dann mit der Summe der Steuerzahlungen bei Steuerklassen 4/4 und 3/5. Die Differenz ergibt die Nachzahlung oder Erstattung. Dabei ergeben sich aber dadurch Fehler, dass Ehepartner 1 oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung verdient.

Einfacher, schneller und zuverlässiger ermittelt man das Ganze mit Hilfe eines Steuerklassenrechners, den man ebenfalls im Internet finden kann. Viele Rechner rechnen nicht nur aus, welche Steuerklasse am günstigsten ist, sonder auch, wie hoch Erstattungen oder Nachzahlungen sind.

Zitat:
Die zweite Situation wäre, dass meine Frau gar nicht arbeiten würde und somit 0 Euro eigenes Einkommen hätte. Auch dafür wüsste ich gerne, wie man das dann berechnet.


Die Steuerklasse 3 ergibt automatisch das korrekte Ergebnis für einen verheirateten Alleinverdiener.

Zitat:
Kinderfreibetrag: 2,0 (beide)


Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen in Höhe von 100.000€ ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld und führt zu zusätzlichen Erstattungen, die bei den mir bekannten Steuerklassenrechnern nicht berücksichtigt werden.

Außerdem kann es natürlich durch das Absetzen von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu weiteren Steuererstattungen kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Einfacher, schneller und zuverlässiger ermittelt man das Ganze mit Hilfe eines Steuerklassenrechners, den man ebenfalls im Internet finden kann. Viele Rechner rechnen nicht nur aus, welche Steuerklasse am günstigsten ist, sonder auch, wie hoch Erstattungen oder Nachzahlungen sind.


Danke für den Tipp, hab einen gefunden.

Zitat:

Außerdem kann es natürlich durch das Absetzen von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu weiteren Steuererstattungen kommen.


Wenn mir der Rechner jetzt eine Nachzahlung von bspw. 1.700 Euro anzeigt, kann es aber auch durchaus sein, dass ich durch erhöhte Werbungskosten, etc. am Ende doch nichts nachzahlen muss, oder?

Signatur:

Grüße

Nevi21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wenn mir der Rechner jetzt eine Nachzahlung von bspw. 1.700 Euro anzeigt, kann es aber auch durchaus sein, dass ich durch erhöhte Werbungskosten, etc. am Ende doch nichts nachzahlen muss, oder?


Richtig.

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