Guten Abend,
Ich habe in den letzten Jahren immer ein häusliches Arbeitszimmer (Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) absetzen können.
Die Kosten waren wie folgt:
- 10% der Warmmiete (AZ hat 10% der Wohnungsfläche)
- 10% des Jahresstromverbrauches
- 120,- € pauschal als Reinigungskosten
- 50% der Jahresgesamtrechnung für Internet/Telefon
Nun wurden im letzten Lohnsteuerjahresausgleich (2016) nur noch die 10% der Warmmiete akzeptiert, der Rest nicht.
Lohnt sich hier ein Einspruch (bis Ende nächster Woche habe ich noch Zeit) und wenn ja - was muss drin stehen?
Grüße!
-- Editiert von go479427-57 am 28.11.2017 22:11
Lohnt sich Einspruch - Kosten für Arbeitszimmer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:- 10% des Jahresstromverbrauches
Welche Stromfresser hast Du im Arbeitszimmer? Eine realistische Schätzung des Stromverbrauchs dürfte jedoch akzeptiert werden.
Zitat:- 120,- € pauschal als Reinigungskosten
Beschäftigst Du eine Putzfrau für die Reinigung der Wohnung? Wenn nicht, dann sind Kosten in Höhe von 1.20€/Jahr nur für Putzmittel völlig unrealistisch.
Zitat:- 50% der Jahresgesamtrechnung für Internet/Telefon
Auch hier ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die beruflichen Kosten einen derart hohen Anteil ausmachen. Mit wem telefonierst Du denn so viel? Musst Du jetzt hier nicht erklären, aber der Finanzbeamte möchte das gerne wissen.
Zitat:Lohnt sich hier ein Einspruch (bis Ende nächster Woche habe ich noch Zeit) und wenn ja - was muss drin stehen?
Ja, wobei ich davon ausgehe, dass die gestrichenen Kosten auch dann nur teilweise anerkannt werden.
Im Einspruch ist eine glaubwürdige Darstellung der tatsächlichen Kosten erforderlich und nicht wie bisher eine sehr großzügige Schätzung zu eigenen Gunsten.
Wie hoch ist denn die Warmmiete? ist die über dem Satz?
Und bitte mal ehrlich beantworten, sind einem die Zusatzkosten eine genaue Prüfung des SB wert? Oder sollte man sich über die 10% Warmmiete freuen? (sprich mit welcher Wahrscheinlichkeit führt der Einspruch dazu, dass man in Zukunft das Arbeitszimmer gar nicht mehr anerkannt bekommt)
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Klärst Du mich bitte mal auf, welchen Einfluss die Höhe der Miete auf die Anerkennung eines Arbeitszimmers hat?
Servus,
In Zahlen sieht das wie folgt aus:
Miete und Mietnebenkosten sind 15.480,- Euro, davon 9,43% (Flächenanteil des AZ) ergibt 1460,- € Werbungskostenabzug (also über dem eigentlichen Höchstbetrag von 1250,- €)
Bei Strom ist mir die anteilige Anrechnung von 9,43% bisher gestattet worden (bei 2 Laptops, 1 PC, 2 Monitore, Drucker, Router, Firewall, Switch, Telefon und Beleuchtung glaube ich auch, dass das passt).
Der grösste Anteil ist sicherlich Telekommunikation (Mobilfunk, Festnetz, Internet) mit 790,- € (50% der Gesamtkosten), welcher in 2016 nicht mehr berücksichtigt wurde.
Wir sprechen also über ca. 300,- € Erstattung, für die ich halt den Einspruch einreichen würde.
ZitatWir sprechen also über ca. 300,- € Erstattung, für die ich halt den Einspruch einreichen würde. :
Nee, wenn sprechen wir über die Höhe der anrechenbaren Kosten, die multipliziert mit Deinem individuellen Steuersatz den "Erstattungsbetrag" ergibt.
Gibt es eine Begründung für die Nichtanerkennung? Ist ein lediglich Eingabefehler ausgeschlossen. Im Normalfall informieren die Mitarbeiter des Finanzamtes auf Nachfrage doch. Ist zumindest bei mir so.
Berry
Nee, er spricht wirklich über 300€ Erstattung.ZitatNee, wenn sprechen wir über die Höhe der anrechenbaren Kosten, :
790€ für Telefon/Internet plus Strom (geschätzt ca. 100€) wären die anrechenbaren Kosten. Die Reinigungskosten halte ich (ohne Putzfrau) ebenfalls für utopisch.
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