Hallo zusammen,
ich fülle soeben meine Lohnsteuerermäßigung für 2015 aus.
Meine Ehefrau arbeitet nicht und ich fahre 75km/Tage einfach zur Arbeit.
Zudem bezahle ich monatlich 510,- Unterhalt an meine Kinder erster Ehe und meine jetztige Ehefrau bring ebenfalls 2 Kinder mit. Mein Bruttoarbeitslohn liegt z.Z. bei 2800,-, mit der 3er LStK(ca 2170,- netto), obwohl ich bestimmt demnächst eine Gehaltserhöhung erhalten werde(vermutlich sind es dann 3000,- brutto/Monat).
Sollen wir die Lohnsteuerermäßigung nun lieber zusammen abschließen, sowie die Einkommensteuererklärung, oder getrennt?
LG
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Lonsteuerermäßigung bei erwerbslosen Ehepartner
26. Dezember 2014
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Frage vom 26. Dezember 2014 | 17:25
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Lonsteuerermäßigung bei erwerbslosen Ehepartner
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2014 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Beim Antrag für Lohnsteuerermäßigung müssen auch die Angaben für die Ehefrau auf der ersten Seite eingetragen werden. Auf der Seite 5 unten ist anzugeben, dass der Freibetrag nur beim Antragsteller zu berücksichtigen ist.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2014 | 10:32
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Meine Ehefrau bekommt auch kein ALG, nur Kindergeld und Unterhalt von dem Vater aus erster Ehe. Muss ich das als Einkommen mit angeben?
LG
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