Stellen wir uns vor, jemand kauft bei einem gewerblichen Händler in Kroatien eine Yacht für netto 100000 Euro.
Der Käufer kauf über seine Firma, für die er eine USST-ID hat. Daher kauft er netto.
Sämtliche Unkosten setzt er "nicht" über die Firma ab, er schreibt auch nichts ab. Die Yacht ist ein Hobby
Nach 5 Jahren verkauft er die Yacht wieder an privat. Jetzt gibt er die vereinnahmte MWST an und führt Sie ab.
Er spart sich die Finanzierung der MWST und den MWST Steueranteil aus der Differenz zwischen EK und VK
Aber wen juckt das ? Wem fällt das auf. Wer fragt nach. Die Kroaten, die Deutschen Fiämter
MWST EU Yachtkauf
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Die Yacht ist ein Hobby
In dem Fall hätte er für die Anschaffung im Inland gar keinen Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG gehabt und müsste hierfür
Zitat:Nach 5 Jahren verkauft er die Yacht wieder an privat. Jetzt gibt er die vereinnahmte MWST an und führt Sie ab.
nach § 4 Nr. 28 UStG keine USt abführen.
Soweit wir uns in einem möglichen innergemeinschatlichen Erwerb befinden, scheitert dieser an § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG , weil der Unternehmer den Gegenstand nicht für sein Unternehmen erwirbt.
Zitat:Wem fällt das auf. Wer fragt nach. Die Kroaten, die Deutschen Fiämter
Durch Abgabe Zusammenfassender Meldungen erfolgt innerhalb des Gemeinschaftsgebietes ein Abgleich. Insoweit fällt es sehr wohl auf.
Das Steuersparmodell funktioniert also nicht, auch nicht um Vorteile aus einem etwaigen höheren Steuersatz in Kroatien zu ziehen.
Im Übrigen müsste bei einem Gegenstand, der auch privat genutzt würde (z.B. ein PKW) ein privater Nutzungsanteil besteuert werden (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG ).
-- Editiert von Cybert. am 31.03.2019 13:52
Davon ausgehend, dass es sich um eine neue Yacht handelt, einfach mal den Begriff „Fahrzeugeinzelbesteuerung" !
taxpert
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Fahrzeugeinzelbesteuerung ist "Der Erwerber hat für den innergemeinschaftlichen Erwerb jedes einzelnen neuen Fahrzeugs". ich dachte an Gebrauchyacht als Charter.
So wie ich das kenne stellt der Kroate meiner deutschen GmbH eine Rechnung. Da ich ihm eine USST-ID Nummer nenne, berechnet er netto.
Erst wenn ich dann die nun deutsche Yacht wieder verkaufe muss ich bei Privatverkauf MWST verlangen. Diese EInnahme MWST muss ich natürlich abführen.
Oder sehen ich das falsch
Es geht nicht nur in die höhere Kroatische Umsatzsteuer. Netto kann man eine größere Yacht kaufen für weniger Geld.
Bei einer Yacht für 100TEUR dachte ich kaum an ein neues Boot, aber man weiß ja nie... :-)
Sie wollen die Yacht für sich anschaffen, aber die USt-IdNr. der GmbH angeben? Das halte ich schon für problematisch!
Zitat:Erst wenn ich dann die nun deutsche Yacht wieder verkaufe muss ich bei Privatverkauf MWST verlangen.
Nein, etwa ist es ein Verkauf von privat, dann ist es nicht steuerbar oder der Vorsteuerabzug war nicht möglich, dann wäre der Verkauf umsatzsteuerfrei.
Zitat:Netto kann man eine größere Yacht kaufen für weniger Geld.
Sie müssen doch mindestens die deutsche USt (19.000 EUR) zahlen und hätten keinen Vorsteuerabzug. In Ihrem Fall sehe ich aber nicht, dass nicht die kroatische USt (25.000 EUR) zu zahlen wäre.
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