MWST???

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
MWST???


Hallo

ich habe meiner Freundin (Schweizerin) ein TV Gerät bestellt und gekauft.
Leider war es in der online Bestellung nicht möglich Schweiz als Rechnugnsadresse anzugeben.
Daher nahm ich ihren Namen und meine deutsche Adresse als Rechnungsadresse.
Sie hat den Fernseher heute mitgenommen als sie mich übers Wochenende besuchte.
Jetzt hat sie an der Grenze die Schweizer Steuer zahlen müssen wegen der Einfuhr.
Dies klappte natürlich prima.
Aber als es dann zu den deutschen ging zwecks Erstattung dert MWST ging es weit weniger prima.
Die wollten ihr nichts bestätigen oder erstatten da es eine deutsche Adresse sei.
Da könnte ja jeder kommen.
Ich weiß zwar nicht wie da jeder kommen will aber bitte.
Sie sagtendas dies nur ginge wenn eine Schweizer adresse auf der Rechnung steht????
Kann das sein?
Jetzt haben wir doppelt MWST gezahlt.

Welche Adresse auf der Rechnung steht ist doch völlig unerheblich?
Sie hat das betreffende Gerät dabei, es wird offensichtlich ausgeführt und selbst die MWST der Schweiz wurde schon belegbar gezahlt?
Ich versteh das Problem nicht?

Und was kann man da jetzt machen?

Danke

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort aber sie haben nicht richtig zugehört.
der name meiner freundin steht auf der rechnung.
nur eben nicht die schweizer adresse von ihr da dies in der onlinebestellung technisch nicht möglich war.

zweitens denke ich doppelt besteuerung ist unmöglich?
entweder zahlt sie in der schweiz oder hier, jetzt hat sie beide gezahlt?

drittens wars kein gescheck sondern ich habe es in ihrem auftrag, für sie, auf ihren namen gekauft.




-- Editiert von opipi am 24.02.2009 14:02

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
zweitens denke ich doppelt besteuerung ist unmöglich?


Dann muss man mit den Schweizer Zöllner eben mal reden.

K.

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#4
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

na das ist ja ne unglaubliche hilfe hier :)

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

wieso denn

Da hat ein in Deutschland (angeblich) Wohnender, ein in Deutschland verkauften Fernsehen erhalten und bezahlt. Da sind MWST enthalten und bleiben es auch.

Der macht nun einen Umzug in die Schweiz, für Umzugsgut fällt in der schweiz keine MWST an. Daher muss man das mit den Schweizern klären.

K.

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#6
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nix umzug.. sie wohnt in der schweiz.. kann sich doch ihre bestellungen hinschicken lassen wo sie lustig ist!???
der tv ist nagelneu und wird direkt nach dem kauf ausgeführ von frau a mit wohnsitz schweiz, mit rechnung auf frau a.
warum sollte die ihre mwst nicht erstattet bekommen nur weil sie ne deutsche adresse angegeben hat?
es ist ihrer., sie hat ihn gekauft und ausgeführt wird er auch augenscheinlich.
und das nichtmal ne woche nach dem kauf.

außerdem ist der wohnsitz sogar nachweisbar, der fernsehr ist nachweisbar ausgeführt und in der schweiz besteuert worden.
ich versteh nicht wo da das problem liegt?

zumal ja obendrein normalerweise garkeine adresse auf der rechnung stehen würde wenn sie im laden gekauft hätte...

-- Editiert von opipi am 24.02.2009 14:47

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
warum sollte die ihre mwst nicht erstattet bekommen nur weil sie ne deutsche adresse angegeben hat?


Weil niemand in Deutschland die MWST erstattet bekommt nur weil er mit der Ware man in die Schweiz fährt.

Für den Zoll kommt jemand mit "keiner" Rechnung.

K.

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-- Editiert von mustermann2000 am 24.02.2009 14:53

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#8
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

sie fäht den tv ja nicht spazieren:)
außerdem hat nicht jeder in deutschland die schweizer staatsbürgerschaft und einen schweizer wohnsitz.

warum sollte sie die mwst erstattet bekommen wenn sie mit mir in den bekannten m markt geht, anonym einen tv kauft und heimfährt.
und die steuer nicht bekommen wenn sie im internet bestellt sich diesen zu ihrem freund schicken lässt weil der versand sonst das 5 fache kosten würde.

das prinzip ist genau das gleiche.
es geht doch letztlich nur darum ob das gerät gekauft wurde für den zweck der ausfuhr.
und das wurde er offensichtlich wenn jemand mit ihm an der grenze steht.

der größte witz an der sache ist ja das auf den meisten rechnungen garkeine daten stehen würden:)

es ergibt einfach garkeinen sinn wieso sie sich das ding nicht hinschicken lassen kann wo sie will.
sie darf doch einen zweit oder urlaubswohnsitz haben und kann trotzdem etwas ausführen wenn sie das betreffende gerät nicht an diesem benutzt.



-- Editiert von opipi am 24.02.2009 15:08

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Um die MWST zu erhalten braucht man eine Rechnung, natürlich eine eigene und keine Fremde. Und man muss die Ware ausführen.

Das sind die Regeln - ganz einfach

als Unternehmer brauch ich signierte Online Rechnungen weil ein einfacher Ausdruck einer Emailrechnung nicht reicht - Sinn macht das auch keinen, ist aber so. Da kann ich auch jammern soviel ich will.

K.

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#10
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber die hat sie doch:(
es steht IHR name auf der rechnung.
aber eben keine schweizer adresse.
das ist doch aber unerheblich wenn die betreffende person einen schweizer wohnsitz nachweisen kann und nachweisen kann das das tv gerät ausgeführt wird.

wie gesagt.. zumal die normale rechnung ja ohnehin garkeine namen und adressen beinhaltet!

da hab ich dann auch gleich noch ne frage.
wieso ist da überhaupt ne rechnungsadresse drauf?
das ist ja wie man grade sieht ohnehin maximal von nachteil für mich.
da der mmarkt rechnungen ohneadresse ausgeben kann will ich in zukunft alle rechnungen ohne adresse wenn dies ohnehin nur von nachteil für mich ist!?

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
es steht IHR name auf der rechnung.


Hoffentlich hat sie nicht den Namen Ute Müller, den es tausend mal gibt.
Es ist nicht Ihre Rechnung da es nicht Ihre Anschrift ist, es ist nur eine Rechnung mit einem gleich lautenden Namen

quote:
ist da überhaupt ne rechnungsadresse

Das eine ist ne Rechnung, das andere ne Quittung. Auch Rechnungen ist immer auch ein Rechnungsempfänger

Evtl. zum Händler gehen und die Rechnung so ausstellen lassen wie man die braucht. Der macht das sicher gerne - gegen Kostenerstattung.

Oder beim nächsten mal ne Rechnungsanschrift angeben, und eine andere Lieferanschrift. Die meisten Onlinehändler kennen das Schweiz Problem

K.

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#12
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein kennen sie nicht..
schweiz ist in der rechnugnsadresse nicht möglich und auf 2 anfragen hat er noch nicht reagiert..
außerdem ahnt ja auch kein mensch das man so einen zirkus da macht.
für mich ist die sache klar..
es ist ne rechnung da, es ist ne grenze da und der entsprechende artikel ist auch da.
und was man in andere länder ausführt muß nicht in deutschland versteuert werden.
so kenn ich das..

zumal sie keinen allerweltsnamen hat und ich auch nicht wüßte was dann ändern sollte.
es ist unwahrscheinlich, der aufwand steht in keinerlei verhältnis UND es würde doch selbst wenn es so wäre nicht wirklich was ändern..das gerät ist nagelneu und wird ausgeführt!!!
sinn würde das anders ja nur wirklich machen wenn sie mit einem leeren karton an der grenze stehen würde und fremder leute MWST unberechtigterweise zurückwill..
aber der beste und einzige nötige beweiß ist doch das sie samt des geräts das land verlässt..
die rechnung ist ja im grunde nur der nachweis dafür das und wieviel mwst gezahlt wurde..



wenn sie geld zu bekommen hätten dann wissen wir ja alle wie reibungslos das funktionieren würde.
globalisierung das ich nicht lache.
das hört man immer nur wenn die nachteile kommen..
vorteile hat man nie davon :)
daher kostet ja auch ein paket das 5 meter vor die schwizer grenze gehen würde 3 eurro 90 und 10 km weiter kostet es dann 40 euro.

man ist das alles zum kotzen.

aber danke

PS: willst du mir jetzt eigentlich auch sagen das sie ihr geld auch nicht bekommen hätte wenn sie mit ner quittung vom mmarkt da gestanden hätte?
oder hätte dieses zettelchen das WIRKLICH jeder haben könnte dann doch auf wundersame weise plötzlich ausgereicht !???


-- Editiert von opipi am 24.02.2009 15:45

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
daher kostet ja auch ein paket das 5 meter vor die schwizer grenze gehen würde 3 eurro 90 und 10 km weiter kostet es dann 40 euro.


Unwissende :-) Das kostet deswegen soviel weil der Händler Zollpapiere ausfüllen muss und die Ware evtl. auch noch verzollen. Das kosten Geld, Zeit und jede Menge Ärger. Deswegen bieten die Händler nur EU Versand an.

Nur im "kleinen privaten Grenzverkehr" geht das so einfach: "!EIGENE"! Rechnung vorlegen MWST kassieren und Waren in die Schweiz einführen.

quote:
globalisierung

In der EU ist das auch kein Problem. Nur man muss sich entscheiden EU oder Steuerflüchtlinge :-)

K.

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#14
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

lies nochmal oben..hab was editiert...
und meine frage bezüglich der quittung scheinst auch überlesen zu gaben;)

ja klar ist es deswegen;) aber wozu braucht dann einer globalisierung wenn es trotzdem noch alles so unendlich umständlich ist;)
das war schon immer so.. dafür braucht kein mensch ne globalisierung..

das wär ja auch noch schöner wenns sogar in der eu nen problem wär;)

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Mir reichts, das dreht sich im Kreis

In der BRD haben wir genaue Regeln und nichts verteidigen wir so sehr wie Steuern und Abgaben. Also genau an die Regeln halten und die Sache geht klar.

Ware und eigene Rechung ausführen, dann gibts MWST

Sonst eben nicht.

K.

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#16
 Von 
opipi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenns ne anonyme quittung ist gehts auf wundersame weise dann doch immer:)
sehr einleuchtend ;)

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