MWST absetzen

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)
MWST absetzen

hallo,

ich habe da eine frage:

Ich möchte bei einem Grosshändler ware einkaufen, auf der grosshändler seite stehen die Verkaufpreisse aber ohne Mwst da.

Wie ist das jetzt, ich habe da was von Mwst. absetzen gehört, kann man die 19% Mwst umgehen die ich bei kauf bei dem Grosshändler zahlen muuss (Warscheinlich schlägt der Grosshändler beim kauf die 19% drauf)

Danke für euere hilfe.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Anscheinend haben Sie selbst kein Unternehmen. Folglich agieren Sie als Privatperson und können keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.



.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
goped
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ja ich binn eine privatperson.

und ich möchte wissen wie das wäre wenn ich ein gewerbe hätte .

Kann mann die 19% die ich beim kauf zahlen muss irgendwíe umgehen ??
Wie funktioniert das mit der Vorsteuer ??


Danke
Fubu23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goped
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ja ich binn eine privatperson.

und ich möchte wissen wie das wäre wenn ich ein gewerbe hätte .

Kann mann die 19% die ich beim kauf zahlen muss irgendwíe umgehen ??
Wie funktioniert das mit der Vorsteuer ??


Danke
Fubu23

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich möchte bei einem Grosshändler ware einkaufen

Verkauft der denn überhaupt an Privatpersonen ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Um Vorsteuer abziehen zu können, muß das erstens beim Finanzamt angemeldet werden, und zweitens Deinen Umsatz im Vorjahr Eur 17.500,- und im laufenden Jahr Eur 50.000,- voraussichtlich übersteigen.

Vorausgesetzt natürlich daß eine Gewerbe angemeldet wurde!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Gewagte Theorie.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

@ Ortillia

Es gibt im § 19 UStG eine Optionsmöglichkeit, auf die gesetzl. Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Nur ab den von Ihnen genannten Grenzen ist eine Kleinunternehmereigenschaft nicht mehr möglich.



.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen