Hallo,
Es eigentlich alles schnell und einfach erklärt. Ich habe im Jan. 2020 eine neue Haustür bekommen. Die Montage und Installation war einwandfrei. Die Scheiben waren jedoch nicht wie im Vertrag vereinbart satiniert. Mangel wurde bei der Abnahme protokolliert. Der Hersteller vereinbarte ein Termin zur Mängelbeseitigung. ....und dann kam Corona. In der Zwischenzeit erhielt ich vom Handwerker die volle Rechnung für den Restbetrag (ca. 2/3. 1/3 Anzahlung war bereits in Dez.) Ich vereinbarte schriftlich mit dem Handwerker, dass ich den Restbetrag sofort nach der Mängelbeseitigung begleichen würde. Der Mangel wurde nun am 07.07.2020 beseitigt.
Nun die Frage: muss ich für den Restbetrag wie in der „alten" Rechnung 19% MWst zahlen, oder kann ich diese auf 16% reduzieren?
Die Leistungserbringung war doch im Juli, und dies ist doch maßgeblich für den MWst, oder?
MWST für Handwerksleitung in Feb. aber Mängelbeseitigung in Juli 2020
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatDie Leistungserbringung war doch im Juli, und dies ist doch maßgeblich für den MWst, oder? :
M.E. liegt hier eine Werklieferung vor, die im Januar erbracht wurde, weshalb der USt-Satz maßgeblich ist.
Unabhängig davon wiederhole ich mich, wenn ich mitteile, dass mit Endverbrauchern grundsätzlich Bruttopreise vereinbart werden und eine Weitergabe der Steuersatzsenkung reine Kulanz des Unternehmers wäre.
ZitatUnabhängig davon wiederhole ich mich, wenn ich mitteile, dass mit Endverbrauchern grundsätzlich Bruttopreise vereinbart werden und eine Weitergabe der Steuersatzsenkung reine Kulanz des Unternehmers wäre. :
Leider hat Anfang Juni eine offenbar steuerlich ahnungslose Person in hoher politischer Position sowas wie "Mehrwertsteuersenkung um Verbraucher zu entlasten" in mehrere laufende Kameras und Mikrofone gesagt, was sich dann natülich medial verbreitet hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Gegensatz zu der Senkung für Restaurants SOLLTE die temporäre generelle Senkung auch die Verbraucher entlasten.
Aber es ist es dem Unternehmer überlassen, ob er das Geld in die eigene Tasche steckt, denn wir haben freie Marktwirtschaft.
Ok. Hab verstanden. D.h. wenn der Unternehmer jetzt 3% weniger an Steuern bei gleichem Bruttobetrag abführt, wird der Gewinn um 3% höher ausfallen, und damit auch wieder etwas mehr Steuer. Alles gar nicht so unklug. Unterm Strich müssen wir ALLE die Kosten tragen. Soweit ich weiss werden die Staatseinnahmen nicht wie in Saudi Arabien durch Erdbohrungen entstehen. Hier sind er Taschen Bohrer am Werke.
Ich sag mal so:
Hättest du deine Haustür mangelfrei im Januar erhalten und die Rechnung über die Restsumme gleich dazu, hättest du still und leise die 19% bezahlt.
Jetzt lässt du die Saudis in der Wüste auferstehen, um deine Wut über die 3% *Verlust* in die Welt zu schreiben.
Oder ist es doch eher die Wut über die falsche Verglasung?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten